Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Steuerfalle Klimabonus: Finanzamt könnte Nachzahlung fordern

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 18.02.2025 18:55

ÖSTERREICH. Für das Jahr 2024 hat der Klimabonus für Steuerpflichtige in Österreich möglicherweise eine unangenehme Konsequenz. Wer ein steuerliches Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro erzielt, muss den Klimabonus in seiner Steuererklärung angeben und versteuern.

Symbolbild: M. Schuppich/stock.adobe.com
Symbolbild: M. Schuppich/stock.adobe.com

Für diese Personengruppe fordert das Finanzamt in vielen Fällen eine Nachzahlung.

Was ist der Klimabonus?

Der Klimabonus wurde von der österreichischen Regierung ins Leben gerufen, um den Bürgern bei der Bewältigung der Kosten der Klimapolitik unter die Arme zu greifen. Er wird in unterschiedlichen Beträgen ausgezahlt, abhängig von der Region, in der die betroffenen Personen leben. Ziel war es, eine direkte Unterstützung für den Umweltschutz zu bieten, ohne dabei die Steuerpflichtigen finanziell zu belasten. Grundsätzlich gilt der Klimabonus als steuerfrei. Doch es gibt eine entscheidende Ausnahme, die vor allem Besserverdienende betrifft.

Ab welchem Einkommen wird der Klimabonus versteuert?

Wer ein steuerliches Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro brutto erzielt, muss den Klimabonus im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben. In diesem Fall wird der Bonus als Teil des Einkommens betrachtet und muss versteuert werden. Das bedeutet: Der Klimabonus wird der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer hinzugefügt und wirkt sich somit auf die Steuerlast aus. Für Steuerpflichtige, die die Einkommensgrenze überschreiten, bedeutet das konkret: Der Bonus wird nicht mehr als steuerfreie Unterstützung behandelt, sondern als zusätzliches Einkommen. Dadurch steigt das zu versteuernde Einkommen, was dazu führen kann, dass das Finanzamt eine Nachzahlung fordert.

Was bedeutet das für Steuerzahler?

Steuerzahler, die den Klimabonus erhalten haben und deren Jahreseinkommen über 66.612 Euro liegt, müssen dann nachzahlen. Was zunächst wie eine staatliche Unterstützung erscheint, wird in diesem Fall zum steuerpflichtigen Einkommen. Die Steuerfalle beim Klimabonus betrifft vor allem Menschen mit höherem Einkommen.


Mehr zum Thema


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden