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BRUNN AM GEBIRGE. Polizei stoppte Drogenlenker: Am 24. Juli 2025 geriet ein 25-jähriger ungarischer Lkw-Fahrer auf der Autobahn A 21 in Niederösterreich ins Visier der Polizei. Der Mann überholte trotz eines geltenden Überholverbots in einer 80 km/h-Beschränkung mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Symbolbild: Gerhard Seybert/stock.adobe.com
Symbolbild: Gerhard Seybert/stock.adobe.com

Das riskante Fahrmanöver ereignete sich im Gemeindegebiet von Brunn am Gebirge in Richtung Wien.

Mehrfache Verkehrsverstöße bei Kontrolle festgestellt

Die Beamten der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, Fachbereich Gefahrgut, konnten den Lkw samt Anhänger wenig später in Wiener Neudorf anhalten. Bei der Kontrolle zeigte sich ein umfangreiches Fehlverhalten: Neben dem Überholverbot und der Geschwindigkeitsüberschreitung wurden Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Außerdem fuhr der Lenker ohne gültige Fahrerkarte.

Positiver Drogentest führt zu Führerscheinentzug

Ein bei dem Fahrer durchgeführter Drogentest verlief positiv, dies verschärfte die Situation zusätzlich. Als Konsequenz wurde dem 25-Jährigen der Führerschein noch vor Ort vorläufig entzogen, und die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Vorfall wird nun von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sowie der Bezirkshauptmannschaft Mödling weiterbearbeitet.

Folgen bei Fahrten unter Drogeneinfluss in Österreich

In Österreich hat das Fahren unter Drogeneinfluss schwerwiegende Folgen. Bereits der Nachweis von Suchtmitteln im Blut kann zum sofortigen Führerscheinentzug führen. Wer ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss lenkt oder in Betrieb nimmt, riskiert laut ÖAMTC eine Verwaltungsstrafe zwischen 800 und 3.700 Euro. Bei erstmaliger Begehung erfolgt zusätzlich eine Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens einen Monat. Im Wiederholungsfall innerhalb von fünf Jahren kann die Entziehungsdauer auf mindestens acht Monate verlängert werden. Neben hohen Geldstrafen drohen auch Fahrverbote und in schweren oder wiederholten Fällen sogar Freiheitsstrafen. Zusätzlich müssen Betroffene häufig an medizinisch-psychologischen Untersuchungen oder Nachschulungen teilnehmen, bevor sie ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.


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