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Niederösterreich: Diese Personen erhalten bis zu 1.000 Euro

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 17.07.2025 08:26

NIEDERÖSTERREICH. Das Land Niederösterreich stellt auch im Jahr 2025 erneut finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen bereit. Mit dem Pflege- und Betreuungsscheck erhalten Betroffene eine Förderung von 1.000 Euro pro Jahr, die direkt beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung beantragt werden kann.

Symbolbild: diy13/stock.adobe.com
Symbolbild: diy13/stock.adobe.com

Die Förderung kann für das Kalenderjahr 2025 ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember beantragt werden. Dabei ist das Datum der Antragstellung entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Bewilligung. Auch wenn die Bearbeitung über das Jahr hinausgeht, hat dies keine Auswirkungen auf die Förderentscheidung. Die Antragstellung ist online über die Webseite des Landes Niederösterreich oder telefonisch über die NÖ Pflege Hotline möglich.

Anspruchsvoraussetzungen für pflegebedürftige Personen

Für die Förderung berechtigt sind pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen. Auch Personen mit Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 können unterstützt werden, sofern sie unter 18 Jahre alt sind oder eine ärztlich bestätigte Demenzerkrankung vorliegt. Zudem ist die Inanspruchnahme einer Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“ verpflichtend, welche auch durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen kann.

Wer kann den Pflege- und Betreuungsscheck erhalten?

Neben österreichischen Staatsbürgern sind auch gleichgestellte Personen anspruchsberechtigt. Dazu zählen Familienangehörige mit längerfristigem Aufenthaltstitel, Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie Asylberechtigte mit entsprechenden Aufenthaltstiteln. Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln wie etwa der Rot-Weiß-Rot Karte oder Asylwerber sind hingegen ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderbar sind pflegebedürftige Personen, die in sozialhilfe-finanzierten Einrichtungen wie Pflegeheimen leben.

Wichtige Hinweise zur Förderung

Die Auszahlung des Pflege- und Betreuungsschecks erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein im Antrag angegebenes Bankkonto. Sie wird nicht auf andere Sozialhilfeleistungen des Landes Niederösterreich angerechnet. Darüber hinaus erhalten Antragstellende im Rahmen der Beratung Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten im Bereich Pflege und Betreuung.


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