EVN muss zahlen: So erhalten 300.000 Haushalte in Niederösterreich jetzt Geld zurück
NIEDERÖSTERREICH. Mehr als 300.000 Haushalte in Niederösterreich dürfen sich freuen: Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG muss ihren Kunden nun Beträge zurückerstatten – und zwar aufgrund einer unzulässigen Preiserhöhung.

Im Herbst 2022 führte die EVN eine deutliche Preiserhöhung für Strom und Gas ein. Der Energieversorger plante, die Preise künftig zweimal jährlich anzupassen – basierend auf dem Strompreisindex (ÖSPI) und dem Gaspreisindex (ÖGPI). Diese Regelung trat am 1. September 2022 in Kraft und stieß schnell auf Kritik.
Kritik an mangelnder Transparenz
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betonte, dass die EVN-Kunden nicht ausreichend über die Preissteigerungen informiert wurden. Laut VKI waren die Informationsschreiben im August 2022 unklar und ließen wichtige Details über die geplanten Preiserhöhungen aus. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die Preisanpassungsklausel für unzulässig.
Einigung bringt Rückzahlung für betroffene Haushalte
Nach dem Urteil wurde eine Einigung erzielt: Die EVN muss nun eine Rückzahlung leisten. Betroffene Haushalte können sich über eine Rückerstattung freuen – entweder direkt auf ihr Bankkonto oder als Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN.
Diese Tarife sind betroffen: Anspruch auf Rückerstattung
Wer ab dem 1. September 2022 einen der folgenden Tarife hatte, hat Anspruch auf Rückzahlung:
Strom:
- Optima Strom
- Optima Eco
- Optima Natur
- Optima Eco Natur
Gas:
- Optima Gas
- Optima Biogas
Auch ehemalige EVN-Kunden, die bis spätestens 30. Juni 2023 einen dieser Tarife genutzt haben, können sich Geld zurückholen.
Wie viel Geld gibt es zurück?
Der genaue Rückzahlungsbetrag hängt vom individuellen Verbrauch ab. Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 2.900 kWh Strom und 15.000 kWh Gas rechnen betroffene Haushalte mit folgenden Beträgen:
- 90 Euro für Strom
- 410 Euro für Gas
Anmeldung bis spätestens 31. Juli 2025
Die Anmeldung für die Rückzahlung muss bis zum 31. Juli 2025 über die Website des VKI erfolgen. Nach der Anmeldung erfolgt die Rückerstattung oder Gutschrift innerhalb von acht Wochen.