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WÖLLERSDORF. Ein kurzer Tankstopp wird für einen Niederösterreicher zum teuren Problem. Ihm wird vorgeworfen, das Gelände einer Tankstelle in Wöllersdorf nur zum Wenden genutzt zu haben. Nun flatterte bei ihm ein Anwaltsschreiben ins Haus: Er soll 395 Euro bezahlen.

Symbolbild: fizkes/stock.adobe.com
Symbolbild: fizkes/stock.adobe.com

Weil er die Summe nicht überwies, wurde Klage eingereicht. Der Mann bestreitet den Vorwurf und machte seine Geschichte auf Facebook öffentlich, um andere zu warnen. Er betont, er habe tatsächlich getankt und in bar bezahlt – nur auf einen Beleg habe er verzichtet. Genau das könnte ihm nun zum Verhängnis werden.

Kein Einzelfall

Fälle wie dieser häufen sich. Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) berichtet von immer mehr Betroffenen, die ähnliche Schreiben erhalten. Der Vorwurf lautet fast immer gleich: Besitzstörung. Ob beim Wenden, kurzen Anhalten oder beim Aussteigenlassen von Mitfahrern – fast immer werden rund 395 Euro gefordert.

Kritik an fragwürdigem Geschäftsmodell

Konsumentenschützer erkennen darin ein Muster. Viele Autofahrer zahlen aus Angst vor noch höheren Kosten, auch wenn sie überzeugt sind, nichts falsch gemacht zu haben. Da die tatsächlichen Kosten für die Unternehmen weit darunter liegen, sei das Vorgehen für Betreiber besonders lukrativ. Die AK spricht von einem „Geschäftsmodell“, das dringend gesetzlich unterbunden werden müsse.

Steigende Zahlen

Die Entwicklung lässt sich auch statistisch nachvollziehen: Laut Berichten ist die Zahl der Besitzstörungsklagen in Wien in den vergangenen zehn Jahren um rund 75 Prozent gestiegen. Auch der ÖAMTC warnt vor einer wachsenden Gefahr für Autofahrer, die durch solche Klagen schnell in eine Kostenfalle geraten könnten.

Hilfe für Betroffene

Die Arbeiterkammer rät Betroffenen, nicht vorschnell zu zahlen, sondern rechtlichen Rat einzuholen. Auf www.arbeiterkammer.at gibt es Musterschreiben, mit denen viele Forderungen erfolgreich abgewehrt werden können. Außerdem sollten Autofahrer möglichst Belege aufbewahren, Fotos machen oder Zeugen notieren, um ihren Standpunkt im Streitfall zu untermauern.


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