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Update im Vermisstenfall Rebecca Reusch: Ermittler sicherten Spuren

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 22.10.2025 17:38

BERLIN. Es ist einer der rätselhaftesten Vermisstenfälle Deutschlands. Seit dem 18. Februar 2019 fehlt von der damals 15-jährigen Rebecca Reusch aus Berlin-Britz jede Spur. Nun, mehr als sechs Jahre später, setzen Ermittler erneut alles daran, das Schicksal des Mädchens aufzuklären.

Fall Rebecca: Suche auf der Autobahn im Jahr 2019 (Foto: NIBOR / Action Press / picturedesk.com)
Fall Rebecca: Suche auf der Autobahn im Jahr 2019 (Foto: NIBOR / Action Press / picturedesk.com)

An den vergangenen zwei Tagen rückten Dutzende Einsatzkräfte in die Region Tauche aus. Das Ziel war ein abgelegenes Grundstück im Ortsteil Lindenberg, das nach Medienberichten Angehörigen des Hauptverdächtigen gehören soll. Mit Drohnen, Bodenradargeräten und Spürhunden suchten Ermittler jedes Stück Erde ab, während Bagger Schichten von Waldboden abtrugen.

Spuren wurden gesichert

Nach Abschluss der Maßnahmen bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, dass mehrere Spuren gesichert wurden. Ihre Auswertung könne Wochen dauern. Ob die Funde in direktem Zusammenhang mit der mutmaßlichen Tötung von Rebecca Reusch stehen, ist derzeit offen. Moderne forensische Methoden sollen selbst kleinste DNA-Reste oder Materialspuren sichtbar machen. Die Ermittler hoffen, dass sich aus den Ergebnissen neue Anhaltspunkte ergeben, die das Rätsel von 2019 endlich lösen könnten.

50 neue Hinweise nach Zeugenaufruf

Der erneute öffentliche Zeugenaufruf löste eine Welle von Reaktionen aus. Rund 50 Hinweise gingen in den Tagen nach der Veröffentlichung bei der Berliner Polizei ein. Sie reichen von möglichen Sichtungen über frühere Beobachtungen bis zu Spekulationen aus dem Umfeld des Mädchens. Jeder einzelne Hinweis wird nun sorgfältig überprüft.

Verdacht ohne Beweise

Seit Beginn der Ermittlungen steht ein Angehöriger im Fokus: der Schwager, der in der Nacht von Rebeccas Verschwindens im Haus war. Trotz intensiver Suche und zweier Festnahmen blieb die Beweislage dünn. Der Verdächtige bestreitet jede Tatbeteiligung. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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