Bis zu 10.000 Euro Strafe: Diese Halloween-Streiche können in Deutschland teuer werden
DEUTSCHLAND. Bald heißt es wieder vor Deutschlands Haustüren: Süßes oder Saures. Doch nicht alle Streiche bleiben harmlos. Einige Aktionen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
Das klassische Klingeln an Türen und die Aufforderung „Süßes oder Saures“ sind grundsätzlich erlaubt. Zum Problem wird es, wenn Streiche über das harmlose Erschrecken hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Lärmbelästigungen oder das Mitführen täuschend echter Waffen. Dies kann zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Bußgelder und Strafen im Überblick
• Kostüm beeinträchtigt Sicht oder Gehör beim Autofahren: 10 Euro Bußgeld
• Verstoß gegen das Vermummungsverbot am Steuer: 60 Euro Bußgeld
• Lärmbelästigung: bis zu 5.000 Euro Bußgeld
• Tragen einer Anscheinswaffe: bis zu 10.000 Euro Bußgeld
• Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
• Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
• Amtsanmaßung (§ 132 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
• Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB): Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren
Haftung der Eltern
Eltern haften für die Streiche ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig, während ab 14 Jahren eine strafrechtliche Verantwortung möglich ist.
Fazit
Halloween ist vor allem bei Kindern ein beliebtes Fest, doch übertriebene Streiche können teuer werden. Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Kinder und Erwachsene die gesetzlichen Grenzen beachten. Dabei sollten Eltern ihre Kinder über mögliche rechtliche Konsequenzen aufklären und sie im Zweifel begleiten, um ein sicheres und legales Feiern zu gewährleisten.
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