1.28 Millionen Euro Rückerstattung: Diese Mieter bekommen bis zu 2.500 Euro zurück
WIEN. Für viele Mieter gibt es jetzt Grund zur Freude: Wer in bestimmten AMISOLA-Wohnungen lebt, kann sich über Rückzahlungen von Betriebskosten in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Wohnung freuen.
Berichten zufolge werden rund 1,28 Millionen Euro an überzahlten Betriebskosten erstattet – und das ganz ohne eigene Klage.
Warum Mieter jetzt Geld zurückbekommen
Die Arbeiterkammer (AK) Wien überprüfte Mietverträge des Unternehmens AMISOLA und stellte fest, dass mehrere Klauseln, insbesondere zu Betriebskosten, unzulässig waren. Nach Gesprächen und einem gerichtlichen Vergleich bestätigten das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof die Rechtswidrigkeit der Vertragsklauseln.
Wer profitiert von der Rückzahlung?
Insgesamt 798 Mieterinnen und Mieter profitieren von der Rückerstattung. Davon umfasst sin Bewohner von sechs neu errichteten Wohnhausanlagen in Wien sowie Mieter von Dachgeschosswohnungen in Altbauten, die nach 2001 modernisiert oder errichtet wurden. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag mit AMISOLA abgeschlossen wurde und dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt.
Wie hoch ist die Rückzahlung?
Die Rückzahlungen beziehen sich auf die Abrechnungszeiträume von Jänner 2021 bis Dezember 2024. Pro Wohnung gibt es durchschnittlich rund 2.500 Euro zurück. Die exakte Höhe hängt von Wohnungsgröße und Mietbeginn ab.
Auch ehemalige Mieter können profitieren
Selbst wer bereits ausgezogen ist, kann eine Rückzahlung beantragen. Dafür genügt eine E-Mail an anfrage@bk-retour.at.
Warnung an andere Vermieter
Die AK Wien weist darauf hin, dass ähnliche unzulässige Klauseln auch in Verträgen anderer Vermieter vorkommen können. Diese sollten ihre Verträge prüfen und zu viel verrechnete Betriebskosten an Mieter zurückzahlen.
Mieter bekommen Unterstützung
Mieter können sich bei Unsicherheiten oder Fragen an die Arbeiterkammer Wien oder die MieterHilfe der Stadt Wien wenden. Beide Stellen unterstützen bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und Rückforderungen.
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