Drama in Italien: Witwe muss 200.000 Euro Corona-Entschädigung zurückzahlen
PARMA. Gerichtsprozess um Corona-Entschädigung nach Tod des Mannes: Im Frühjahr 2020 starb ein Mann aus Parma an den Folgen einer Covid-19-Infektion. Die Ehefrau wurde damit über Nacht zur Witwe. Der Tod des Italieners riss die Familie aus ihrem Alltag und führte zu einer jahrelangen juristischen Auseinandersetzung.
Das Paar führte gemeinsam mit seinen Kindern ein ruhiges Leben, bis das Virus alles veränderte. Kurz vor seinem Tod hatte der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Erstes Urteil: Versicherung muss zahlen
Nach dem Tod des Ehemanns wandte sich die Frau an die Versicherung, bei der ihr Mann eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Das Gericht in Parma gab der Klage zunächst statt und sprach ihr eine Entschädigung von 200.000 Euro zu. Die Richter sahen die Infektion als „Unfall“ im Sinne der Versicherungspolice an, da sie plötzlich und tödlich verlaufen war.
Berufungsgericht kippt Entscheidung
Das Berufungsgericht in Bologna kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. In zweiter Instanz entschieden die Richter schließlich, dass eine Virusinfektion keine „gewaltsame äußere Einwirkung“ darstellt – ein zentrales Kriterium für die Einstufung als Unfall. Covid-19 ist eine Infektion, keine Folge eines Unfalls. Auf dieser Grundlage wurde das Urteil der ersten Instanz aufgehoben.
Rückzahlung und zusätzliche Kosten
Die Frau verliert damit nicht nur den Anspruch auf die Entschädigung, sondern muss die bereits erhaltenen 200.000 Euro an die Versicherung zurückzahlen. Zusätzlich wurde sie zu 24.000 Euro Gerichtskosten verpflichtet. Insgesamt beläuft sich ihre finanzielle Belastung nun auf 224.000 Euro – eine Last, die die Familie nach dem tragischen Verlust zusätzlich trifft.