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Leistbares Wohnen: Niederösterreicher erhalten bis zu 78.000 Euro Förderung

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 19.12.2025 06:16

NIEDERÖSTERREICH. Das Land Niederösterreich hat die Wohnbauförderung überarbeitet. Ziel ist es, Wohnen bezahlbar zu halten und bestehende Gebäude zu sanieren. Ab Anfang 2026 gelten neue Regeln für Eigenheime. Vor allem Besitzer von Häusern oder Wohnungen können von den Förderungen profitieren.

Symbolbild: KMPZZZ/stock.adobe.com
Symbolbild: KMPZZZ/stock.adobe.com

Besonders interessant ist die Sanierung. Hier können Förderungen auf Basis von bis zu 78.000 Euro möglich sein. Dieser Betrag zeigt die maximal anerkannten Sanierungskosten. Auf dieser Grundlage werden Förderdarlehen und Zuschüsse berechnet. Wie viel Geld tatsächlich fließt, hängt von der Art der Sanierung, der Energieeffizienz des Hauses und der Einhaltung der Förderregeln ab.

Sanierung für bezahlbares Wohnen

Die Wohnbauförderung unterstützt Maßnahmen, die Energiekosten senken, den Wohnkomfort erhöhen und den Bodenverbrauch verringern. Gefördert werden unter anderem Dämmungen, der Austausch alter Heizungen und Investitionen in erneuerbare Energien.Maximale FördersummePro Quadratmeter Wohnfläche erkennt das Land bis zu 600 Euro als förderfähige Kosten an. Die maximale Wohnfläche, die gefördert wird, beträgt 130 Quadratmeter pro Einheit. Daraus ergibt sich die Obergrenze von 78.000 Euro. Diese Summe dient als Grundlage für Förderdarlehen und Zuschüsse.

Förderung über Punkte und Annuitätenzuschuss

Die Förderung wird nicht als einmalige Auszahlung gezahlt. Sie richtet sich nach einem Punktesystem. Je nach Punktzahl erhält man einen Prozentsatz der anerkannten Kosten als Annuitätenzuschuss von 4 Prozent pro Jahr über zehn Jahre. So verteilt sich die Unterstützung über die Jahre und die Investitionskosten werden spürbar reduziert.

Energieeffizienz und Eigenheime

Neu gefördert werden auch Stromspeicher für Photovoltaikanlagen. Sie helfen, mehr eigenen Strom zu nutzen und das Stromnetz zu entlasten. Für Eigenheime gelten ab 2026 neue Regeln, darunter eine Begrenzung der förderbaren Wohnfläche. Übergangsmodelle erlauben es, bestehende Förderungen bis Ende 2026 zu beantragen. 


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