Krankengeld künftig in Abstufungen? Neuer Vorschlag von deutscher Expertenkomission
BERLIN. Eine Expertenkommission des Bundes schlägt ein neues Modell für Krankschreibung und Krankengeld vor. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung könnte die Leistung künftig teilweise weiterlaufen, wenn Erkrankte nur noch eingeschränkt arbeitsfähig sind. Noch ist das Vorhaben nicht beschlossen.

Wie t-online am 1. April 2026 berichtet, hat die FinanzKommission Gesundheit dazu einen Reformvorschlag vorgelegt. Das Gremium übergab Gesundheitsministerin Nina Warken einen Bericht mit 66 Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beim Krankengeld gilt in Deutschland bisher ein starres Prinzip. Beschäftigte sind entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt Krankengeld. Wer teilweise in den Job zurückkehrt, verliert den Anspruch in der bisherigen Form.
Stufenmodell für den Wiedereinstieg
Nach den Empfehlungen soll es künftig abgestufte Formen der Arbeitsunfähigkeit geben. Ärztinnen und Ärzte könnten dann 25, 50, 75 oder 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit feststellen. Das Krankengeld würde sich daran orientieren und den fehlenden Teil des Einkommens ergänzen.
Die Kommission erwartet davon einen früheren und stabileren Wiedereinstieg in den Beruf. Vor allem bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsphasen könnte das Modell den Übergang erleichtern.
Chancen und Risiken
Als Vorteil nennt der Bericht, dass Betroffene im Arbeitsalltag und im sozialen Umfeld eingebunden bleiben. Zugleich weist die Kommission darauf hin, dass nicht jeder Arbeitsplatz für Teilbelastung geeignet ist.
Ein Risiko sieht das Gremium beim möglichen Druck durch Arbeitgeber. Deshalb soll die Einschätzung weiter medizinisch erfolgen und nur mit Zustimmung der betroffenen Person greifen.
Weitere Vorschläge zum Krankengeld
Neben dem Teilkrankengeld empfiehlt die Kommission auch, die maximale Bezugsdauer generell auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zu begrenzen. Künftig soll das unabhängig davon gelten, ob eine oder mehrere Krankheiten zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Ob und wann daraus ein Gesetz wird, ist offen. Zunächst handelt es sich um einen Bericht mit Empfehlungen. Über die konkrete Umsetzung müsste der Gesetzgeber entscheiden.


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