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ÖSTERREICH. Waldbrände in beliebten Urlaubsländern sorgen für Unsicherheit. Welche Rechte Reisende jetzt haben und wann ein kostenloser Reiserücktritt möglich ist.

Waldbrand im Urlaub (Foto: ljo57/adobe.stock)
Waldbrand im Urlaub (Foto: ljo57/adobe.stock)

Die verheerenden Waldbrände in Frankreich, Spanien und Italien sorgen derzeit für dramatische Bilder. Tausende Menschen mussten ihre Häuser verlassen, zahlreiche Urlauber wurden evakuiert. Viele fragen sich deshalb: Kann ich meine Reise jetzt kostenlos stornieren oder umbuchen?

Kostenlose Stornierung bei Pauschalreisen

Für Pauschalreisende gilt: Wird die Reise durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände wie Waldbrände erheblich beeinträchtigt oder ist die Anreise nicht mehr möglich, kann die Reise kostenlos storniert werden. Dafür ist laut ÖAMTC keine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums erforderlich.

Entscheidend ist allerdings der Zeitpunkt. Liegt der Reisebeginn erst in einigen Tagen oder Wochen, sollten Urlauber die Entwicklung zunächst beobachten. Außerdem muss die Gefahr den gebuchten Urlaubsort unmittelbar betreffen. Brennt es weit entfernt und gibt es vor Ort keine Einschränkungen wie Rauch, Straßensperren oder Evakuierungen, besteht in der Regel kein kostenloses Rücktrittsrecht. Werden einzelne Programmpunkte oder Sehenswürdigkeiten abgesagt, kann jedoch eine Preisminderung möglich sein.

Individualreisen und Urlaub vor Ort

Wer Flug und Unterkunft selbst gebucht hat, hat meist weniger Rechte. Ein kostenloser Rücktritt vom Flug ist in der Regel nur möglich, wenn der Flughafen selbst betroffen ist. Ob Hotels kostenfrei storniert werden können, hängt vom jeweiligen nationalen Recht oder der Kulanz des Anbieters ab.

Kommt es während des Urlaubs zu einer Naturkatastrophe, muss bei Pauschalreisen der Veranstalter den Rücktransport organisieren und die Kosten übernehmen. Individualreisende sollten umgehend ihre Reiseversicherung kontaktieren und klären, ob die Kosten eines Reiseabbruchs gedeckt sind. Ist eine Rückreise wegen gesperrter Flughäfen nicht möglich, müssen Fluglinien oder Reiseveranstalter die Betreuung übernehmen – etwa durch Verpflegung oder notwendige Hotelübernachtungen.

Für Reisen ins Ausland empfiehlt der Autofahrerclub außerdem eine Registrierung beim Außenministerium, damit österreichische Vertretungsbehörden Betroffene im Notfall rasch erreichen können.


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