Hinterbliebene klagen elf Jahre nach Germanwings-Absturz gegen Deutschland
DEUTSCHLAND. Elf Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 klagen 30 Hinterbliebene gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie fordern Schadenersatz in einer Höhe von bis zu 110.000 Euro und sehen Versäumnisse bei der Überprüfung des Co-Piloten.

Wie Bild am 29. Juli 2026 berichtet, richtet sich die Klage gegen die staatliche Aufsicht über die Flugtauglichkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz. Die Kläger werfen dem Bund vor, dessen psychische Verfassung bei der flugmedizinischen Untersuchung nicht ausreichend berücksichtigt zu haben.
Am 24. März 2015 war die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben.
Gericht sieht offene Haftungsfrage
Das zuständige Gericht äußerte nach einer ersten Einschätzung Zweifel, ob die Klage gegen den Bund Erfolg haben kann. Entscheidend ist, ob nicht ein anderes Unternehmen für mögliche Ansprüche verantwortlich wäre.
Eine frühere Klage gegen Lufthansa als Muttergesellschaft von Germanwings war 2020 abgewiesen worden. Das Gericht begründete dies damals damit, dass die Überwachung der Flugtauglichkeit nicht Aufgabe der Fluggesellschaft, sondern des Staates sei.
Absturz wurde absichtlich herbeigeführt
Ermittlungen hatten ergeben, dass der Co-Pilot den Absturz absichtlich herbeigeführt hatte. Er soll den Kapitän aus dem Cockpit ausgesperrt und anschließend den Sinkflug eingeleitet haben.
Später wurde bekannt, dass Lubitz psychisch erkrankt war. Nach den damaligen Erkenntnissen hatte er diese Probleme gegenüber der Fluggesellschaft nicht offengelegt.


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