Hohe Gebührenrückzahlungen: Wer jetzt in Österreich Geld zurückbekommen kann
ÖSTERREICH. Kundinnen und Kunden der Erste Bank sowie teilnehmender Sparkassen können seit 10. August Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Die Regelung betrifft Konsum und Wohnkredite sowie bestimmte Bauspardarlehen und gilt auch für bereits getilgte Verträge.

Wie Finanz.at am 17. August 2026 berichtet, basiert die Rückerstattung auf einer Einigung zwischen Arbeiterkammer, Erste Bank, s Bausparkasse und teilnehmenden Sparkassen.
Voraussetzung ist, dass beim Abschluss mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr verrechnet wurden. Ansprüche können für Verträge der vergangenen 30 Jahre bestehen, unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft.
Online-Antrag bis Ende Juli 2027
Die Anträge sind über ein Onlineformular der jeweiligen teilnehmenden Bank möglich. Die Frist läuft bis 31. Juli 2027.
Bei laufenden Krediten ist laut Arbeiterkammer kein Vertragsnachweis erforderlich. Wurde ein Kredit vor dem 1. Jänner 2019 vollständig zurückgezahlt, muss in der Regel der Kreditvertrag vorgelegt werden. Eine kostenlose Kopie kann bei der Bank angefordert werden.
Höhe richtet sich nach Kreditart
Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der bezahlten Bearbeitungsgebühr erstattet. Für Wohn und Hypothekarkredite gelten gestaffelte Sätze von 35 bis 80 Prozent, abhängig von der ursprünglich bezahlten Gebühr.
Nicht umfasst sind etwa laufende Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto oder Leasingverträge. Für Oberösterreich nehmen unter anderem die Sparkasse Oberösterreich, die Sparkasse Ried Haag, die Sparkasse Eferding Peuerbach Waizenkirchen und die Sparkasse Frankenmarkt an der Vereinbarung teil.








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