Pension mit 60: Diese Österreicher können früher in Rente
ÖSTERREICH. Pension mit 60 ist unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich möglich. Wir klären auf, worauf es ankommt.

Entscheidend sind vor allem eine lange Versicherungszeit und ausreichend viele Jahre mit anerkannter Schwerarbeit.
45 Jahre Versicherung notwendig
Die sogenannte Schwerarbeitspension kann frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres angetreten werden. Dafür müssen insgesamt mindestens 540 Versicherungsmonate vorhanden sein. Das entspricht 45 Versicherungsjahren.
Zusätzlich müssen innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Pensionsstichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate liegen. Das sind zehn Jahre innerhalb der letzten 20 Jahre.
Diese Tätigkeiten gelten als Schwerarbeit
Nicht jede körperlich anstrengende Arbeit gilt automatisch als Schwerarbeit. Die Schwerarbeitsverordnung nennt verschiedene besonders belastende Tätigkeiten.
Dazu gehören unter anderem bestimmte schwere körperliche Arbeiten sowie Tätigkeiten unter besonders belastenden Arbeitsbedingungen. Auch bestimmte Nacht-, Schicht- und Wechseldienste können berücksichtigt werden.
Eine wichtige Änderung gilt seit 2026 für den Pflegebereich. Tätigkeiten in der Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Schwerarbeit anerkannt. Auch Teilzeitbeschäftigte können davon profitieren, wenn sie zumindest im Ausmaß von 50 Prozent beschäftigt sind.
Abschlag bei früherer Pension
Wer die Schwerarbeitspension vor dem regulären Pensionsalter antritt, muss allerdings mit einer niedrigeren Pension rechnen. Der Abschlag beträgt 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme.
Auch die Erwerbstätigkeit nach dem Pensionsantritt ist eingeschränkt. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist grundsätzlich möglich. Diese liegt 2026 bei 551,10 Euro brutto pro Monat.
Anspruch wird individuell geprüft
Ob tatsächlich Anspruch auf eine Schwerarbeitspension besteht, wird im jeweiligen Pensionsverfahren festgestellt. Entscheidend sind die persönlichen Versicherungszeiten und die anerkannten Schwerarbeitsmonate.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann damit bereits ab 60 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden – deutlich früher als beim regulären Pensionsantritt.







