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Covid-Testpflicht für Pendler: Neue Fristen gelten

Tips Logo Karin Seyringer, 01.04.2021 07:30

WIEN/OÖ/NÖ. Seit 1. April gelten für Pendler aus Nicht EU-/EWR-Staaten sowie „Hochinzidenzstaaten“ bei der Einreise nach Österreich neue Fristen für die erforderlichen Covid-Tests.

 (Foto: Lena Wurm/Shutterstock.com)
(Foto: Lena Wurm/Shutterstock.com)

Mit 1. April, 0 Uhr, ist die jüngste Novelle der Einreiseverordnung in Kraft getreten. Sie bringt vor allem Neuerungen für Pendler.

Pendler aus allen Nicht-EU/EWR-Staaten sowie aus EU-EWR-Staaten mit hoher Inzidenz müssen künftig einen Covid-Test (Antigen oder PCR) vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Selbsttests sind nicht gültig. Die aufgelisteten „Hochinzidenzstaaten“ sind aktuell Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Für Pendler aus EU/EWR-Staaten, die keine hohe Inzidenz aufweisen, kann der Test weiterhin bis zu sieben Tage alt sein. Weiterhin auf der Liste sind auch Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Vatikan.

Test nachbringen

Falls das Testergebnis bzw. ein entsprechendes ärztliches Zeugnis bei Einreise nicht vorgewiesen werden kann, ist binnen 24 Stunden nach der Einreise ein PCR- oder Antigen-Test durchführen zu lassen.

Pre-Travel-Clearance

Regelmäßige Pendler müssen sich auch elektronisch registrieren, über das Formular der „Pre-Travel-Clearance“. Diese Registrierung muss jeweils bei Änderung relevanter Daten, spätestens aber alle 28 Tage, erneuert werden. Bisher war dies einmal wöchentlich erforderlich.


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