Regionale Verschärfungen: Impfrate wird künftig miteinbezogen
Ö/OÖ/NÖ. Das Gesundheitsministerium ändert das Vorgehen, sollten regionale Corona-Verschärfungen nötig sein. Künftig sind solche unter anderem auch an die regionale Impfrate gekoppelt. Am Freitag tritt ein entsprechender Erlass in Kraft, der den bisherigen Hochinzidenzerlass ersetzen wird.
Bislang galt als Hochinzidenzgebiet ein Bezirk, in dem an sieben aufeinanderfolgende Tage die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über 300 lag. Künftig werden bei der Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet neben der Sieben-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie die Anzahl der Intensivpatienten im Bundesland berücksichtigt.
Wird ein Gebiet als Hochrisikogebiet eingestuft, ist durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde zu verordnen, dass das betroffene Gebiet nur mit einem Nachweis „geringer epidemiologischer Gefahr“ (3-G-Regl) verlassen werden darf.
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