Corona-Lockdown: Was erlaubt ist und wer offen haben darf
OÖ/NÖ. Auch im vierten Lockdown dürfen Apotheken, Lebensmittelhandel, bäuerliche Direktvermarkter, Drogerien, Banken und Tankstellen geöffnet haben. Kundenbereiche für nicht körpernahe Dienstleistungen dürfen nach Vorlage eines 2-G Nachweises betreten werden. Ein Überblick, welche Unternehmen neben der Grundversorgung im vierten Lockdown geöffnet sein dürfen.
Ausgenommen vom Lockdown sind wie schon bislang Betriebsstätten der Grundversorgung. Es dürfen dabei nur Waren angeboten werden, die dem typischen Warensortiment entsprechen. Geöffnet haben also etwa Apotheken, der Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter, Drogeriemärkte, Banken und Tankstellen. Die Öffnungszeiten sind auf 19 Uhr beschränkt. Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.
Gesundheitsdienstleister sind da
Generell sind alle auch Gesundheitsberufe für die Kunden weiterhin da. Dazu zählen: Optiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Zahntechniker und Schuhmacher. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich rät allerdings, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Weihnachtsfotos mit 2-G-Regel möglich
Auch Berufsfotografen dürfen ihre Pforten offen halten. Hierbei gilt: Das Studio darf nur mit der 2-Regel betreten werden. Ausnahme: Schwangere, Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, mit entsprechendem Nachweis. Fotografen ohne eigenem Studio können vorübergehend Räumlichkeiten zum Fotografieren anmieten. Auch im B2B-Bereich sind Shootings erlaubt.
Beratungen mit 2G
Generell sind anders als bei vorherigen Lockdowns gewisse Beratungsleistungen erlaubt. Laut Wirtschaftskammer in jenen Bereichen, in denen ein Gespräch via Telefon oder Videochat nicht zielführend ist. Persönliche Beratungen sind nur erlaubt, wenn es nicht anders geht. Der Heizungstechniker darf über einen Kesseltausch, der Elektrotechniker über eine PV-Anlage beraten. Es gilt hier aber 2G- sowie FFP2-Masken-Pflicht. Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfohlen.
Floristen haben grundsätzlich auf Click und Collect umgestellt. Es können somit sämtliche Bestellungen per Mail oder telefonisch getätigt werden, um sie dann im Laden abzuholen. Der Florist darf aber auch beraten, etwa anlässlich eines Begräbnisses.
Baumärkte sind nur für Gewerbekunden offen.
Ebenfalls erlaubt sind Reparaturleistungen.
Weitere Bereiche, die im Lockdown geöffnet sind
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen
- Dienstleistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten, das sind insbesondere Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist
- Notfall-Dienstleistungen
- Agrarhandel einschließlich Tierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
- Tankstellen und Stromtankstellen
- Waschanlagen
- Anbieter von Postdienstleistungen
- Anbieter von Telekommunikation
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege und dem öffentlichen Verkehr
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen
- Abfallentsorgungsbetriebe
- KFZ- und Fahrradwerkstätten
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden