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Ö. Alle jene, die bislang nur einmal mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson) geimpft sind, verlieren mit 3. Jänner ihren gültigen 2G-Nachweis. Es bedarf einer weiteren Impfung frühestens 28 Tage nach der ersten, damit der Grüne Pass gültig ist.

Symbolfoto (Foto: Orpheus FX/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: Orpheus FX/Shutterstock.com)

Das Nationale Impfgremium empfiehlt nach einer Janssen-Impfung eine weitere Impfung im Mindestabstand von 28 Tagen, dabei soll vorzugsweise ein mRNA-Impfstoff verwendet werden, kann aber auch erneut auch Janssen verwendet werden (mit Abstand von mindestens zwei Monaten).

Wie bereits im Oktober vom Gesundheitsministerium bekannt gegeben, läuft die Übergangsfrist mit 3. Jänner ab, ab dann ist auch für Janssen-Geimpfte eine Auffrischungsimpfung für den Grünen Pass nötig.

Ursprünglich war hier von nur einer Impfung für die Wirksamkeit gegen Covid ausgegangen worden. „Die Voraussetzung einer zweiten Impfung bei Janssen für einen gültigen Impfnachweis basiert auf den aktuellsten wissenschaftlichen Daten, die uns in Österreich zur Verfügung stehen. Eine Auffrischung des Impfschutzes scheint im Fall einer Janssen-Impfung für die kommenden Herausforderungen – vor allem in Anbetracht der Omikron-Variante – notwendig zu sein. Daher rufe ich alle Personen, die einmalig mit Janssen geimpft wurden, dazu auf, sich zu ihrem eigenen Schutz nochmals impfen zu lassen!“, appelliert ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch.

Per Schreiben erinnert

Betroffene Personen wurden im November mit einem persönlich adressierten Erinnerungsschreiben über diese Vorgehensweise verständigt. Dieses persönliche Schreiben haben insgesamt 260.000 Personen erhalten. Mit Stand 29. Dezember haben davon rund 75.000 Personen noch keine weitere Impfung in Anspruch genommen.


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