Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

3G-Regel endet mit Freitag auch in Spitälern und Heimen

Tips Logo Karin Seyringer, 15.12.2022 11:37

Ö/OÖ. Mit Freitag, 16. Dezember endet auch die noch bestehende 3G-Regel in vulnerablen Settings - also Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie weiteren Gesundheitseinrichtungen. Das hat das Gesundheitsministerium am Donnerstag in einer Aussendung angekündigt. Die FFP2-Pflicht bleibt bestehen.

Symbolbild: Mit Freitag endet die 3G-Regel im vulnerablen Bereich, die Länder und Einrichtungen können aber selbstständige strengere Regelungen schaffen. (Foto: Volker Weihbold)

Das Gesundheitsministerium wird am Donnerstag eine Novelle zur geltenden Covid-19-Basismaßnahmenverordnung kundmachen. Künftig entfällt die 3G-Regelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen. Sowohl Beschäftigte als auch Besucher benötigen damit ab Freitag, 16. Dezember keinen gültigen 3G-Nachweis mehr.

Die Verpflichtung, sich laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, sei vielfach eine Belastung für das Personal. Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen bedeute zusätzlichen Aufwand für das Personal. „Deshalb hält das Gesundheitsministerium das Auslaufen der 3G-Regel für geboten“, teilt das Ministerium mit.

FFP2-Pflicht bleibt

Die FFP2-Maskenpflicht als Schutz für Patienten und Bewohner bleibt hingegen bestehen. Aktuell treten verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona auch Influenza oder etwa das RS-Virus. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.

„Nur die FFP2-Maske schützt die Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend“, ist Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) überzeugt.

Länder können selbst entscheiden

Den einzelnen Bundesländern und Gesundheitseinrichtungen steht es aber offen, die 3G-Regel oder eine Testpflicht beizubehalten.

Die Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung wird am Donnerstag im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Die Verordnung gilt vorerst bis 28. Februar 2023. „Sollte sich an der derzeitigen Situation etwas ändern, ist eine Neufassung der Corona-Verordnung jederzeit möglich“, betont Gesundheitsminister Rauch.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden