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Falschparken auf Behindertenparkplatz: „Ich bleib nur mal kurz für fünf Minuten stehen!“

Tips Logo Anna Fessler, 02.02.2023 11:29

LINZ. Der Verein für Menschen mit Behinderung „Fokus Mensch“ erklärt 2023 jeden ersten Freitag im Monat zum „Barriere-FREI-Tag“. Mit Aktionen, Info-Veranstaltungen, Betroffenen-Inputs und vielem mehr soll öffentliches Bewusstsein für Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag geschaffen werden.

Behindertenparkplätze sind für Rollstuhlfahrer, aber auch für Menschen mit Seh- und psychischen Beeinträchtigungen vorgesehen. (Foto: Fokus Mensch)
Behindertenparkplätze sind für Rollstuhlfahrer, aber auch für Menschen mit Seh- und psychischen Beeinträchtigungen vorgesehen. (Foto: Fokus Mensch)

Im Februar widmet sich Fokus Mensch dem Thema Behindertenparkplatz. Die Bevölkerung soll zu unterschiedlichen Aspekten sensibilisiert werden, etwa warum ein solcher Parkplatz nicht nur für Menschen im Rollstuhl sinnvoll und notwendig ist.

Parkplatz auch von Menschen mit Sehbeeinträchtigung genutzt

Die örtliche Nähe ist oft der ausschlaggebende Grund dafür, warum sehbeeinträchtigte Menschen oder deren Begleiter mit entsprechendem Parkausweis einen Behindertenparkplatz nutzen. „Die erweiterte Breite des Parkplatzes ist für Menschen mit Sehbeeinträchtigung meist nicht relevant, daher nutzen viele unserer Mitglieder auch reguläre Stellflächen und achten darauf, Behindertenparkplätze für Menschen mit Gehbeeinträchtigung freizuhalten“, so Susanne Breitwieser, Obfrau des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Oberösterreich und selbst Betroffene. Bei unbekannter Umgebung oder in Ausnahmesituationen kann es jedoch wichtig sein, die Wege so kurz wie möglich zu halten.

Parkausweis auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Die Sensibilität für das Thema ‚Behindertenparkplätze‘ sei in der vergangenen Zeit gewachsen, sagt Nikolaus Authried, Leiter der Rechtlichen Beratung des ÖAMTC. Auch Passanten würden „Falschparker“ immer wieder auf die Achtung eines Behindertenparkplatzes hinweisen. So berichtet eine Inhaberin eines Parkausweises für Behindertenparkplätze, dass sie immer wieder auf Unverständnis der Passanten stoße. Auch die Parkaufsicht kontrolliere sehr genau. Aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung kann sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Sie begrüße, dass die Parkberechtigung von offizieller Stelle genau überprüft werde, damit niemand unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz hält oder parkt.

Nach wie vor wird ohne Ausweis auf Behindertenparkplätzen geparkt

Denn leider kommt es immer wieder vor, das Personen ohne Berechtigung auf Behindertenparkplätzen parken. „Obwohl es diese Parksünder immer wieder gibt, habe ich in meiner Wohnumgebung grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht“, meint Hannes Wiesinger, Rollstuhl-Fahrer aus Wels und mehrfacher Funktionär bei unterschiedlichen Interessensvertretungen. Auch bringe es erfahrungsgemäß wenig, als Zivilperson die Parksünder zu belehren. „Mich mit diesen Personen zu streiten ist aber auch nicht meine Aufgabe, denn die Rechtslage ist klar. Bei besonders unbeirrbaren Wiederholungstätern, deren Auto ich bereits kenne, mache ich ein Foto und informiere die Polizei“, sagt Wiesinger.

Hohe Strafen für unberechtigte Nutzung

Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Geh-, Seh-, psychischen oder anderen Beeinträchtigungen vorgesehen. Diese verfügen über eine erweiterte Breite gegenüber herkömmlichen Parkflächen. Vor manchen öffentlichen Flächen haben diese zudem Überlänge, um ein sicheres Ein- und Aussteigen mit einer Rollstuhlrampe zu ermöglichen. Betroffene erhalten einen entsprechenden Parkausweis, der zum Parken auf den gekennzeichneten Flächen berechtigt. Dieser Ausweis muss vorgewiesen werden können. Wenn der Fahrer nicht selbst nutzungsberechtigt ist, muss die Person, auf die der Ausweis zugelassen ist, mit dabei sein. Inhaber des Parkausweises dürfen auch kostenlos und zeitlich unbegrenzt in der Kurzparkzone parken und in zweiter Spur und an Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot gilt, halten.

Wer unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz hält oder parkt, muss mit einer Strafe von durchschnittlich hundert Euro rechnen, der maximale Strafrahmen beträgt bis zu 726 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Fahrzeug ohne Parkausweis abgeschleppt wird.


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