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Kika/Leiner vor Insolvenz: Das rät die Arbeiterkammer Kunden

Tips Logo Anna Fessler, 09.06.2023 13:06

OÖ. Wie berichtet, strebt die Möbelkette Kika/Leiner ein Sanierungsverfahren an. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat Tipps für Kunden, die derzeit offene Aufträge, Anzahlungen oder Gutscheine bei Kika oder Leiner haben.

Die Arbeiterkammer OÖ berät Kunden rund um die bevorstehende Schließung der Leiner/Kika-Filialen und einer angekündigten Insolvenz des Unternehmens. (Foto: Volker Weihbold)

Das Unternehmen gab bekannt, alle geleisteten Anzahlungen sowie erworbene Gutscheine zu garantieren, auch die Aufträge würden wie vereinbart ausgeführt. Im Falle einer Insolvenz sind aber für Kunden einige Dinge zu beachten.

Konkursverfahren: Gutscheine dürfen nicht mehr angenommen werden

So dürfen Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Eröffnung eines Konkursverfahrens keine Gutscheine mehr annehmen, bei Anzahlungen erhalten Kunden im besten Fall eine Quote zurück. Das vorhandene Vermögen des Unternehmens wird nach Abzug der Verfahrenskosten unter den Gläubigern aufgeteilt. Da für die Anmeldung einer Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht eine Gebühr entrichtet werden muss, lohnt sie sich für geringe Beträge in der Regel nicht.

Vertrag abgeschlossen, Anzahlung noch nicht geleistet

Kunden, die vor einigen Tagen einen Vertrag abgeschlossen haben, aber die vereinbare Anzahlung noch nicht geleistet haben, rät die Arbeiterkammer OÖ: Eventuell können sich betroffene Kunden auf die Unsicherheitseinrede berufen und die Anzahlung verweigern. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Leistungserbringung durch den Unternehmer ist wegen schlechter Vermögensverhältnisse gefährdet.  
  • Die schlechten Vermögensverhältnisse mussten Ihnen bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sein.  
  • Es ist keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt. Die Unsicherheitseinrede greift nicht, wenn die Anzahlungen abgesichert sind (etwa durch eine Bankgarantie).

Vertrag abgeschlossen, Anzahlung geleistet

Kunden, die bereits einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung geleistet haben, können die Anzahlung rechtlich nicht zurückverlangen. Die AK OÖ rät dazu, sich mit dem Unternehmen sowie dem Masseverwalter in Verbindung zu setzen, ob der Vertrag erfüllt wird oder die Anzahlung abgesichert wurde. Im schlechtesten Fall erhalten Kunden im Insolvenzverfahren nur einen Teil der Zahlung zurück, die Höhe dieser Konkursquote bestimmt das zuständige Gericht.

Gutscheine werden - wie bereits erwähnt - bei einem Konkurs wertlos. Gegebenenfalls können Kunden die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Kunden, die an einem Vertragsabschluss interessiert sind, rät die AK OÖ nur lagernde Produkte zu kaufen. Im Falle eines Konkurses können Gewährleistungsrechte verloren gehen.

Die Experten der AK-Konsumentenschutz beraten rund um das Thema auch telefonisch unter +43 50 6906 2 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitags von 8 bis 13.30 Uhr oder per Mail.


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