Vogelgrippe bei Wildvögeln: Auch Teile Oberösterreichs wieder Gebiet mit stark erhöhtem Risiko
OÖ/HAAG/BEZIRK PERG/STEYR/ENNS. In mehreren Bundesländern wurde in den vergangenen Wochen bei Wildvögeln wieder Vogelgrippe (auch Geflügelpest genannt) nachgewiesen. So auch in Niederösterreich im Tierpark Haag, grenznah zu Oberösterreich. Rund um diesen Ausbruch wird daher ein Gebiet mit stark erhöhtem Risiko festgelegt. Es gelten Maßnahmen wie die Stallpflicht, teilt das Land OÖ mit.
Um den oberösterreichischen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe bestmöglich zu schützen, wurden vom Gesundheitsministerium Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt.
Betroffene Gebiete in Oberösterreich
Betroffen sind
im Bezirk Perg:
- Baumgartenberg
- Mauthausen
- Mitterkirchen im Machland
- Naarn im Machland
- Saxen
im Bezirk Steyr-Land:
- Dietach
im Bezirk Linz-Land:
- Enns
- Kronstorf
sowie die Stadt Steyr.
Was es jetzt zu beachten gilt
In diesen Gebieten gilt Stallhaltungspflicht für Geflügelbetriebe.
- Ab 50 Vögeln müssen diese dauerhaft in Stallungen oder zumindest in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden.
- Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
- Trotz der Stallpflicht dürfen Eier, die aus Legehennenbetrieben stammen, die für die Haltungssysteme „Freilandhaltung“ bzw. „Ökologische Erzeugung“ registriert sind, weiterhin als Eier aus Freilandhaltung bzw. Eier aus Ökologische Erzeugung vermarktet werden.
- Für alle Betriebe gilt, dass das Geflügel vor einer Infektion durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders geschützt werden muss.
Restliches Oberösterreich: Erhöhtes Risiko
Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“. Es gilt hier zwar keine Stallhaltungspflicht, die Einhaltung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen ist aber vorgeschrieben.
Verdachtsfälle von Geflügelpest müssen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.
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