Das Geschäft mit der Liebe: Konsumentenschützer raten zu Vorsicht bei Dating-Apps und Partnervermittlung
LINZ. Immer mehr Menschen suchen die große Liebe über Online-Portale und Dating-Apps. Das ist nicht immer umsonst. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) gibt Tipps, damit die Partnersuche nicht zur Kostenfalle wird.
Neben der Online-Suche nach dem Traumpartner gibt es auch nach wie vor die klassische Partnervermittlung. Auch hier gelte es, Vorsicht walten zu lassen, warnen die Konsumentenschützer der AK, wie ein aktueller Fall unterstreiche. Der 48-jährige Herr F. aus dem Mühlviertel bezahlte 2.500 Euro für die Vermittlungstätigkeit einer Agentur und musste dann feststellen, dass die angebotenen Kontakte nicht zu ihm passten. Erst als die AK die Rückzahlung gerichtlich einklagte, erhielt Herr F. das Geld zurück.
Generell gäbe es einige Grundregeln zu beachten:
- Werden Dating-Apps und Flirt-Portale am Handy genutzt, kann es zur Datenweitergabe kommen und der Konsument kann Zahlungsaufforderungen von unterschiedlichen Anbietern bekommen. Die Konsumentenschützer raten von einer Nutzung am Smartphone ab. Den Verlauf im Nachhinein zu klären und unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu widerlegen, sei in der Praxis meist nicht möglich.
- Ob Dating-App oder Partnervermittlung: wie bei allen Verträgen sollten die Vertragsbedingungen genau durchgelesen und überprüft werden – besonders achten solle man auf Kosten, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.
- Wurde der Vertrag im Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach einem derartigen Vertragsrücktritt darf nur ein anteiliges Entgelt für die Dienstleistung verlangt werden
- Wenn die Firma bei Widerruf den Gesamtbetrag einbehält, raten die Konsumentenschützer zu einer Rückforderung.
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