Autofahren in Zeiten von Corona
OÖ/NÖ. Ab Sonntag gelten in ganz Österreich erneut verschärfte Covid-19-Maßnahmen. Ob und inwiefern sich diese auf Autofahrer auswirken, informiert jetzt der ARBÖ.
Obwohl die meisten Autos nur fünf Sitzplätze haben, erhält der ARBÖ (=Auto-, Motorrad-, und Radfahrerbund Österreichs) immer wieder Anfragen, ob sich für Fahrgemeinschaften oder die geteilte Nutzung eines Autos etwas ändert. Die Verordnung schreibt aktuell die Zwei-Personen-Regel pro Sitzreihe vor. „Genau bedeutet dies, dass pro Sitzreihe - inklusive Fahrzeuglenker - maximal zwei Personen sitzen dürfen, außer alle Insassen leben im selben Haushalt. Das Kriterium ist hier das Leben im gemeinsamen Haushalt, und nicht etwa ein Verwandtschaftsverhältnis“, schildert Martin Echsel, ARBÖ-Jurist.
Daran ändern auch die ab Sonntag geltenden, neuen Bestimmungen nichts. Es bleibt somit weiterhin erlaubt, das Nachbarskind mitzunehmen oder mit einem Freund einen Ausflug zu machen. „Private Fahrgemeinschaften können weiterhin ohne Bedenken gebildet werden und auch das Nutzen von Car-Sharing ist bedenkenlos möglich“, erläutert Echsel. Der ARBÖ empfiehlt bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Autos, vor der Abfahrt das Lenkrad sowie die Gangschaltung zu desinfizieren. Auch die Hände sollten oft und gründlich gewaschen werden.
Mund-Nasenschutz-Pflicht im Taxi
Eine Mund-Nasenschutz-Pflicht besteht beim Autofahren generell nicht. Abweichende Bestimmungen gelten allerdings für Taxis, taxiähnliche Betriebe und Massenbeförderungsmittel. Hier muss immer ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
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