Das sollte bei Zukunftsvorsorge für Minderjährige bedacht werden
OÖ. Eltern wird oft zu einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge für ihre Kinder geraten. Die Beratung kann jedoch falsch sein, warnt die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ). Bereits abgeschlossene Verträge können beim Pflegeschaftsgericht für unwirksam erklärt werden.

Als bestmögliche Sparform wird Eltern oft zu einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge für ihre Kinder geraten. Um die staatliche Prämie zu erhalten, muss das Kind jedoch Vertragspartner sein. Dazu braucht es sowohl die Zustimmung beider Elternteile als auch eine Genehmigung vom Pflegeschaftsgericht. „Solche Verträge würden die Kinder bis weit ins Erwachsenenalter zu Prämienzahlungen verpflichten oder bei einer vorzeitigen Auflösung Verluste bringen. Wir haben daher Eltern, die falsch beraten wurden, dabei unterstützt, beim Pflegschaftsgericht bereits abgeschlossene Verträge für unwirksam erklären zu lassen und bereits in sechs Fällen recht bekommen. Dennoch reden Versicherungen Kunden immer wieder solche Verträge ein und weigern sich später, diese trotz fehlender gerichtlicher Genehmigung als unwirksam anzuerkennen und Prämien zurückzuzahlen“, kritisiert AK OÖ Präsident Johann Kalliauer.
Laufzeit von 64 Jahren
In den genannten Fällen mussten die Versicherungsgesellschaften die eingezahlten Prämien zurückzahlen, was dann auf Sparbücher für die Kinder eingezahlt wurde. Der AK OÖ sind bereits Fälle mit einer Laufzeit von 64 Jahren und einer Mindestbindefrist von zehn Jahren bekannt. Diese Prämien werden zu einem hohen Teil in Aktien veranlagt, was dann bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags zu Verlusten führen kann.
Kalliauer empfiehlt, sich vor dem Abschluss eines Vertrags gut zu überlegen, welche Eigenschaften das Sparprodukt haben sollte, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und sich bei Fragen an den Konsumentenschutz der AK OÖ zu wenden.


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