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Diese Rechte haben Kunden von Fitnessstudios

Tips Logo Wurzer Katharina, 09.11.2020 11:48

OÖ. Aufgrund der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind Fitnessstudios mindestens bis zum 30. November erneut geschlossen. Viele Konsumenten wenden sich mit ihren Fragen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ), der jetzt die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst hat.

Fitnessstudios sind erneut von Schließungen betroffen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat zusammengefasst, welche Rechte Konsumenten diesbezüglich haben. (Foto: Volker Weihbold)

Grundsätzlich gilt, dass für die Zeit, in der keine Leistung erbracht wird, auch kein Entgelt bezahlt werden muss. Sollte das Fitnessstudio dennoch weiterhin Geld vom Konto abbuchen, empfiehlt die Arbeiterkammer schriftlich Bescheid zu geben, dass die Beiträge für die Zeit der Unterbrechung zurückgezahlt werden müssen. Für eine Rückbuchung haben Konsumenten acht Wochen Zeit. Diese ist kostenlos beziehungsweise verrechnet die Bank dem Fitnessstudio Spesen, wenn es die Beiträge unberechtigt einzieht oder trotz Aufforderung nicht zurückzahlt.

Zeit der Unterbrechung an Vertrag anhängen

Möglich ist, dass das Fitnessstudio anbietet, die Zeit der Betriebsunterbrechung am Ende der Vertragslaufzeit kostenlos anzuhängen oder einen Gutschein auszustellen. Diese Angebote können, müssen Konsumenten aber nicht akzeptieren. Zu bedenken gibt der Konsumentenschutz der AK OÖ, dass Bonuszeiten im Fall der Insolvenz des Fitnessstudios nicht mehr geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich kann der Vertrag entsprechend der Kündigungsbestimmungen beendet werden. Ob der Vertrag derzeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden kann, ist noch nicht eindeutig geregelt. Hier werden die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt.

Online-Kurse

Darüber hinaus sind im Regelfall in keinem Vertrag Online-Kurse vorgesehen. Diese müssen also auch nicht als Ersatz für das Training im Studio akzeptiert werden. Weitere Informationen sowie einen Musterbrief für das Aussetzen von Zahlungen bei geschlossenem Fitnessstudio finden sich auf der Webseite des AK Konsumentenschutzes.


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