Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/21 beträgt 152 Euro
OÖ. In der Sitzung der Landesregierung am Montag, 14. Dezember, wurde ein Heizkostenzuschuss von 152 Euro beschlossen. Die Einkommensgrenzen liegen für Alleinstehende bei 950 Euro und bei Lebensgemeinschaften bei 1.500 Euro.
Finanziell schlechter gestellte Oberösterreicher können in diesem Jahr einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 152 Euro beantragen. Er gebührt allen Oberösterreichern, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2020 nicht überschreitet. In diesem Jahr haben erstmals auch Sozialhilfebezieher Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Die Einkommensgrenzen liegen 2020/21 bei
- 950 Euro für Alleinstehende und
- 1.500 Euro für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 240 Euro.
Unterstützung für etwa 15.000 Menschen
„Das Heizen soll für Menschen mit geringem Einkommen keine unüberwindbare Belastung sein. Gerade in den kalten Monaten sind wir als Gemeinschaft gefragt, hilfebedürftigen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern solidarisch unter die Arme zu greifen. Alleine im vergangenen Jahr konnten durch den Heizkostenzuschuss knapp 15.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unterstützt werden“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ). Der Beschluss in der Landessitzung geht auf ihre Initiative zurück. Insgesamt sind 2,8 Millionen Euro für den Heizkostenzuschuss 2020/21 im Budget des Sozialressorts vorgesehen.
Der Antrag kann zwischen 11. Jänner und 23. April 2021 gestellt werden, entweder in einem Gemeindeamt oder beim Magistrat. Ab dem Beginn der Antragsfrist wird auch ein Formular auf der Homepage des Landes Oberösterreich bereitstehen.
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