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OÖ. Das kommende Jahr bringt einige Neuerungen für Verkehrsteilnehmer. So wird etwa die Normverbrauchsabgabe beim Neukauf von Autos erhöht und die Pendlerpauschale auf Radfahrer ausgeweitet. Der ARBÖ und der ÖAMTC informieren über die Details.

2021 stehen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrern einige Änderungen bevor. Welche das sind, informiert der ARBÖ (Symbolbild). (Foto: Volker Weihbold)

Während die Neuerungen für Kraftfahrzeugfahrer und Autokäufer Kosten verursachen, sind für Rad- und Öffifahrer finanzielle Vorteile vorgesehen. Teurer wird etwa die Autobahnvignette, konkret um 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Vignette für Autos kostet zwischen 9,50 (zehn Tage) und 92,50 Euro (ein Jahr), die für Motorräder zwischen 5,50 (zehn Euro) und 36,70 Euro (Jahresvignette).

Änderungen ab 1. Jänner 2021

Ab 1. Jänner 2021 tritt die Gelegenheitsverkehrsgesetz-Novelle in Kraft. Damit werden Taxis und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe zusammengelegt, was unter anderem bedeutet, dass Fahrtkosten mit anderen Fahrgästen geteilt werden können.

Ab Frühling 2021 sollen der Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar sein. Das gilt für Handysignatur- beziehungsweise Bürgerkarten- Inhaber. Wer einen britischen Führerschein hat, der ab 1. Jänner kein EU-Führerschein mehr ist, kann diesen auf einen österreichischen umschreiben lassen ohne eine Prüfung zu machen.

Eine wesentliche Änderung ist die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Bisher galt folgende Formel: Vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs wurde der Wert 115 abgezogen, das Ergebnis durch fünf dividiert. Das Ergebnis dieser Formel war der Steuersatz in Prozent. Ab 1.Jänner 2021 wird der Wert 115 um 3 verringert, wodurch ab kommendem Jahr folgende Berechnungsformel angewendet wird: (CO2-Ausstoß – 112) : 5 = Steuersatz in Prozent. Wird die Grenze des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes von 275 g pro Kilometer überschritten, erhöht sich die Steuer. Auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer wird eine neue Berechnungsformel angewendet. Damit werden Neufahrzeuge ab dem 1. Jänner 2021 steuerlich höher belastet. Diese Regelungen wurden mit dem Steuerreformgesetz 2020 beschlossen und haben nichts mit der NoVA-Änderung zu tun, die mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt.

Änderungen ab 1. Juli 2021

In der NoVA-Änderung ist zum Beispiel festgelegt, dass der Höchststeuersatz für die Normverbrauchsabgabe bei Motorrädern von 20 auf 30 Prozent angehoben wird. Bei den Autos ist es eine Erhöhung von 32 auf 50 Prozent. Ab 1. Juli werden auch leichte Nutzfahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe umfasst. Für Fahrzeuge, für die vor dem 1. Juni 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kommt noch die alte NoVA-Berechnung zu tragen. Das ist unabhängig vom Liefertermin.

Neuerungen für Dienstwege

Wer für die Arbeit viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte berücksichtigen, dass der Grenzwert für den Kohlenstoffdioxid-Ausschuss von 141 auf 138 Gramm pro Kilometer reduziert wird. Auf die Pendlerpauschale haben künftig auch Personen Anspruch, die den Arbeitsweg mit einem Dienstfahrrad zurücklegen. Ab 1. Juli fällt für Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln kein Sachbezug mehr bei der Einkommenssteuer an.

EU-Symbol für Fahrrad-Heckträger

Wer mit Fahrrad-Heckträgern unterwegs ist, hat zu beachten, dass das rote Kennzeichen nun das EU-Symbol am linken Rad haben muss. Ausgegeben werden die Kennzeichen wie bisher in der Zulassungsstelle des Wohnbezirks.

Darüber hinaus erinnert der ARBÖ daran, dass die Mitnahme von Radar- und Laserblockern verboten ist und mit einer Geldstrafe geahndet wird. Neu ist, dass das Gerät selbst eingezogen oder für verfallen erklärt werden kann.

Etliche weitere rechtliche Änderungen werden derzeit ausgearbeitet. Der ÖAMTC rechnet mit strengeren Strafen für Schnellfahren: „Eine Anhebung der Strafrahmen für Rasereidelikte bis zu 5.000 ist denkbar, ebenso eine Beschlagnahme von Fahrzeugen, mit denen Schnellfahrdelikte begangen wurden, um die Strafzahlung sicherzustellen. Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen“, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Der Forderungskatalog der Grünen lasse noch eine Menge möglicher weiterer Forderungen erahnen.


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