FFP2-Maskenpflicht ab 25. Jänner: Bereiche, Verkaufsstellen
OÖ. Das Gesundheitsministerium hat die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung vorgelegt. Unter den neuen Maßnahmen ist eine FFP2-Maskenpflicht ab Montag, 25. Jänner. Diese wird in Bereichen wie im öffentlichen Verkehr und im Handel vorgeschrieben. Erhältlich sind die Masken unter anderem in Supermärkten und in Drogeriemärkten.
FFP2 ist die Abkürzung für „Filtering Face Piece“ der Schutzklasse 2. Die gängigen Modelle sind Einwegprodukte und schützen mehrere Stunden lang. Sofern sie richtig verwendet werden, fangen sie bis zu einem gewissen Grad infektiöse Aerosole in der Luft ab. Dazu muss die Maske beispielsweise eng am Gesicht anliegen und darf kein Ventil haben.
Pflicht in Dienstleistungsbetrieben und in der Verwaltung
Die FFP2-Schutzmaske wird ab Montag, 25. Jänner in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens österreichweit Pflicht. Im Detail gilt die FF2-Maskenpflicht laut Gesundheitsministerium in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen, in Seil- und Zahnradbahnen, in Taxis, im Handel (z.B. Supermärkte, Drogeriemärkte, Post), in Ordinationen, aber auch in nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben wie Versicherungen. Darüber hinaus wird sie auf allen Märkten, im Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen sowie in Beherbergungsbetrieben Pflicht, sofern für die Betretung ein Ausnahmegrund vorliegt.
Ausgenommen von der Pflicht sind wie bisher Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, und Kinder unter 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren darf weiterhin ein anderer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Selbiges gilt für Schwangere. Sie sind von der FFP2-Pflicht ausgenommen, aber nicht von der allgemeinen Mund-Nasenschutzpflicht.
59 Cent pro Maske in mehreren Geschäften
Erhältlich sind die FFP2-Masken unter anderem in Apotheken, bei Lidl, Hofer, Spar, in der REWE-Gruppe und in den Drogeriemärkten dm und Müller. Während der Spar bereits seit Monaten FFP2-Masken im Sortiment hat und diese ab Montag auch vor dem Geschäft verteilen wird, sind die Masken ab Donnerstag, 21. Jänner, zusätzlich bei Hofer und in der REWE Group Österreich (Billa, Merkur, Penny, Bipa, ADEG) erhältlich. Am teuersten sind die Masken in Apotheken, wo ungefähr mit 6 Euro pro Maske im Onlineshop zu rechnen ist (Stand: 20. Jänner 2021). Lidl senkt den Preis laut eigener Aussage ab 21. Jänner auf 59 Cent und sieht zehn Stück pro Kunde und Einkauf vor (Stand: 20. Jänner 2021). Das ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass die Masken bei Hofer und der REWE Gruppe ebenfalls 59 Cent pro Stück kosten. Um möglichst alle Kunden versorgen zu können, werden bei Hofer laut eigener Aussage höchstens fünf Masken pro Person abgegeben (Stand: 20.Jänner 2021). Ähnlich ist die Situation in den REWE-Filialen. Hier werden die Masken laut eigener Aussage einzeln oder in der 10er-Packung angeboten. Pro Kunde werden maximal fünf Stück oder eine 10er-Packung verkauft (Stand: 20. Jänner 2021). Um die Konsumenten zu entlasten, sollen FFP2-Masken laut Medien wie ORF und der Kronen Zeitung von der Mehrwertsteuer befreit werden. Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen sollen die Masken laut Angaben der Bundesregierung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Produktion in Österreich und China
Laut REWE kommen ausschließlich Masken aus österreichischer Produktion, zum Beispiel von Hygiene Austria zum Einsatz. Dm lässt sich ebenfalls von Hygiene Austria beliefern. Die Masken im Onlineshop kosten derzeit (20. Jänner 2021) 2,95 Euro (einzeln) beziehungsweise 5,95 Euro für zwei Stück. Vergleichsweise günstiger ist Müller. Hier werden am 20. Jänner sechs Stück FFP2-Masken um 9,99 Euro oder zehn Stück um 16,65 Euro angeboten. Insgesamt wird nicht ausschließlich auf Masken aus österreichischer Produktion gesetzt. Spar bezieht beispielweise ungefähr die Hälfte aus China.
Wiederverwendung im Privatgebrauch
Während FFP2-Masken im Gesundheitsbereich nach der einmaligen Nutzung entsorgt werden sollen, sehe es im Privatbereich anders aus, halten Forscher der Fachhochschule Münster fest. Beim Einkaufen sei etwa mit einer geringeren Erregerbelastung zu rechnen. Die Wissenschaftler forschen derzeit, wie FFP2-Masken am besten wieder verwendet werden können. Bisher empfehlen sie, Masken nach der Verwendung zu trocknen und frühestens ab dem siebten Tag wieder zu tragen. Die Masken können etwa bei Raumluft auf einer Wäscheleine getrocknet werden. Nicht geeignet sind hingegen Heizungen, da Bakterien und Pilze bei 30 bis 40 Grad Celsius optimale Wachstumsbedingungen haben. Die Maske soll außerdem nicht mit Desinfektionsspray behandelt werden. Eine Wiederverwendung sei bis zu fünf Mal möglich.
Umstritten ist das Ergebnis der Fachhochschule Münster, dass die Maske auch in Backöfen getrocknet werden könne. So soll die Temperatur von 80 Grad Celsius trockener Hitze weder unter- noch überschritten werden. Dies ist jedoch nicht leicht zu erreichen, da Probemessungen in verschiedenen Backöfen zeitliche Temperaturschwankungen bei der Einstellung von 80 Grad Celsius zwischen 65 und 135 Grad Celsius zeigen. Bei einer geringeren Temperatur als 80 Grad Celsius sind die Erreger noch nachweisbar, bei einer höheren Temperatur können sich die Masken verformen. Weitere Informationen zu ihren Untersuchungen wollen die Wissenschaftler schrittweise veröffentlichen.
Die 3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gilt voraussichtlich bis einschließlich 7. Februar. Tips hat über die weiteren Maßnahmen berichtet.
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