Warnung vor bedenklichem Trend: Eltern verängstigen Kinder für Likes
OÖ. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich weist auf einen bedenklichen Trend hin: Aktuell werden in Sozialen Medien wieder sogenannte „Ghost Pranks“ verbreitet. Dabei werden zahlreiche Kinderrechte verletzt.

Aktuell werden in Sozialen Medien Videos von Kindern verbreitet, deren Eltern sie mit einer Gruselsequenz am Handy allein in einem dunklen Raum lassen und die Tür hinter sich versperren, sogenannte „Ghost Pranks“. Die Videos der weinenden, verzweifelt an der Tür rüttelnden Kinder werden dann veröffentlicht. Derartige Videos überschreiten jedenfalls die Grenze des Kinderschutzes.
Recht des Kindes auf Schutz und Sicherheit, Recht auf liebevolle und rücksichtsvolle Behandlung sowie Recht auf Schutz vor psychischer Gewalt
Die natürliche Vorsicht bei dunklen Räumen und verschlossenen Türen kann sich durch solche traumatischen Erlebnisse zu einer dauerhaften Angst verfestigen. Die elterliche Bezugsperson verliert ein Stück ihrer Vertrauensposition. Damit wird sich das Kind in anderen Gefahrensituationen dem Elternteil nicht mehr vorbehaltlos anvertrauen.
Recht des Kindes auf das eigene Bild
Bei Kindern unter 14 Jahren müssen Eltern ihre Einwilligung für eine Veröffentlichung geben. Dies tun sie im Falle der meist sehr jungen Kinder im bewussten Wissen, dass das Video für diese nachteilig ist und die Kinder nicht zustimmen können. Auch das Recht von Kindern auf Beteiligung und Information wird verletzt, da sie der Situation ohne Zustimmung und Vorinformation ausgesetzt werden.
Der eindringliche Appell der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes OÖ lautet: „Jede und Jeder kann einen Beitrag leisten, solche ‚Trends‘ zu unterbinden: Teilen und liken Sie keine derartigen Beiträge! Sprechen Sie mit anderen Personen darüber und machen Sie sie auf die Grenz- und Rechtsverletzungen aufmerksam! Und unterstützen und schützen Sie Kinder, die derartigen Situationen ausgesetzt werden“.


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