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OÖ. Bund und Land haben sich auf eine Erhöhung der finanziellen Zuschüsse für die 24-Stunden-Betreuung mit 1. Jänner 2023 geeinigt.

Symbolfoto (Foto: zinkevych/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: zinkevych/stock.adobe.com)

Je nach Betreuungsform beträgt der Zuschuss nun zwischen 320 und 1.280 Euro anstatt bisher 275 bis 1.110 Euro. Die Zuschüsse wurden zuletzt 2008 angepasst.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Anstellung der Betreuungskraft (selbstständig oder angestellt) und ob ein oder zwei Betreuungskräfte in Anspruch genommen werden. 

  • Wird eine selbstständige Betreuungskraft eingesetzt, gibt es statt monatlich 275 Euro neu 320 Euro Zuschuss.
  • Bei zwei selbstständigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss künftig 640 Euro statt 550 Euro.
  • Stellt man die Betreuungskraft an, beträgt die Förderhöhe 640 Euro (statt 550)
  • bei zwei unselbstständigen Betreuungsverhältnisse 1.280 Euro statt bisher 1.100

„In gewohnter Umgebung altern“

Durch die 24-Stunden-Betreuung werde es vielen Menschen ermöglicht, in ihrer gewohnten Umgebung zu altern, so Landeshauptmann Thomas Stelzer, ÖVP. „Um im Bereich der 24-Stunden-Betreuung für eine finanzielle Entlastung für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen, erhöhen wir die Förderungen.“ Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, ÖVP, ergänzt: „Die Betreuung zu Hause ist eine wesentliche Stütze in der Versorgung und Betreuung unserer Eltern- und Großelterngeneration. Sie und ihre Familien wollen wir mit dieser Förderung bestmöglich unterstützen.“

Weitere Forderung: Splitting der Betreuungskräfte notwendig

„Die Erhöhung der Zuschüsse ist ein wichtiger Schritt. In einem nächsten Schritt müssen auch die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, damit Personenbetreuer mehrere Pflegebedürftige betreuen können. Damit können der dringende Bedarf an Betreuungskräften und die Kosten noch besser bewältigt werden“, fordert Hattmannsdorfer.


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