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Tips Logo Online Redaktion, 02.05.2023 18:00

OÖ. Auch wenn Österreich ein relativ gut ausgebautes Gesundheitssystem aufweist, erleben Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung nach wie vor Benachteiligungen und Diskriminierungen. 

Hans Dirnberger, Unternehmensberater und Experte von Fokus Mensch (Foto: Fokus Mensch)
Hans Dirnberger, Unternehmensberater und Experte von Fokus Mensch (Foto: Fokus Mensch)

Mit 1. Jänner 2006 trat das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft. Mit 1. Jänner 2016 sind die im Gesetz geregelten Übergangsfristen ausgelaufen und ab da gelten für die Herstellung der Barrierefreiheit Zumutbarkeitsbestimmungen, welche im Einzelfall vom Gericht geprüft werden. Ab diesem Zeitpunkt müssten alle Arztpraxen sowie Gruppenpraxen barrierefrei sein. Das bedeutet nicht nur einen stufenlosen Zugang zu Praxisräumen, sondern auch z. B. eine barrierefrei nutzbare Toilette und/oder die Beseitigung von Kommunikationsbarrieren.

Die Österreichische Ärztekammer hat aus diesem Grund vor 17 Jahren die Qualitätssicherungsverordnung beschlossen, aber das scheint wenig bewirkt zu haben.

Dies zeigen meine Erfahrungen, wo ich mit meinem E-Rolli an zu hohen Schwellen, schwer zu öffnenden Eingangstüren, am zu kleinen Lift oder an Stufen vor dem Lift gescheitert bin.

Mein Tipp an Betreiberinnen und Betreiber von Arztpraxen: Setzen Sie sich in einen Rollstuhl und besuchen Sie damit Ihre Praxis! So erkennen Sie selbst die Barrieren und können diese beseitigen.

Mehr zum Thema Barrierefreiheit unter www.fokusmensch.info/Wissen/Barriere-FREI-TagWissen/Barriere-FREI-Tag

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