112.000 Verletzte im Arbeits- und Schulbereich: Rechtliches zu Arbeitsunfällen
Ö. 804.500 Personen sind laut Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit in Österreich 2024 bei Unfällen aller Art verletzt worden. Behandlungskosten: 2,74 Milliarden Euro.
Auf den Arbeits- und Schulbereich entfielen 112.000 Verletzte. „Ein Arbeitsunfall ist von privaten Freizeit- oder Verkehrsunfällen zu unterscheiden. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich nur, wenn sich der Unfall im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignete. Dazu zählt auch der direkte Weg von und zur Arbeit“, erklärt man bei der Arbeiterkammer.
Was zählt als Arbeitsunfall?
Unfälle gelten als Arbeitsunfälle, wenn sie während der Arbeit passieren und überwiegend durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden – dazu gehört auch das Home-Office. So ist beispielsweise auch ein Unfall auf dem Weg zum Mittagessen oder zurück in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn dieser in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstätte passiert. Dasselbe gilt für den direkten Weg zur und von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte – hier sind auch Fahrgemeinschaften geschützt.
Ebenso zählen Unfälle, die auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeit bzw. Ausbildungsstätte zu Arztbesuchen passieren, sowie Unfälle auf dem Weg zu Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder bei der Abgabe der Kinder in fremde Obhut, wenn anschließend der Weg zur Arbeit oder nach Hause fortgeführt wird.
Auch Wege, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Vertretungstreffen oder Berufsvereinigungen (zum Beispiel von Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften) stehen, sind mitversichert. Gleiches gilt, wenn man berufsbildende Kurse besucht.
Allerdings gilt der Versicherungsschutz nicht für Seminare, die lediglich darauf abzielen, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit zu steigern oder allgemeines Wissen zu vermitteln – unabhängig davon, ob diese während der Arbeitszeit stattfinden.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden