OÖ. Früher oder später möchten Jugendliche auch mal ohne Eltern Urlaub machen. Hierfür gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Wenn Jugendliche noch nicht volljährig und ohne Erziehungsberechtigte unterwegs sind, ist für eine Urlaubsreise eine (schriftliche) Erlaubnis notwendig. Der Grund hierfür ist, dass Eltern bis zum 18. Lebensjahr über den Aufenthaltsort der Jugendlichen Bescheid wissen müssen bzw. diesen auch bestimmen dürfen. Die Bestätigung sollte am besten auf Englisch oder in der jeweiligen Landessprache formuliert sein. In manchen Ländern ist zudem eine amtliche Beglaubigung der Bestätigung der Eltern erforderlich. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, eine Kopie des eigenen und des Reisepasses der Eltern mitzunehmen.
Jugendschutzgesetz
Um im Urlaubsland rechtliche Probleme mit den Behörden zu vermeiden, sind auch die jeweiligen Jugendschutzgesetze der Länder zu beachten, die bereist werden. Es gilt immer das Jugendschutzgesetz des Landes, in dem man sich gerade aufhält.
Interrail-Reisen
Eine günstige Möglichkeit für Jugendliche viele Länder zu bereisen, ist mit einem Interrail-Pass. Bei Interrail-Reisen können über einen bestimmten Zeitraum unbegrenzt viele Züge bei bestimmten europäischen Eisenbahngesellschaften genutzt werden. So kann man die schönen Seiten Europas entdecken und auch viel Neues über sich erfahren.
Vorlagen für eine Vollmacht sowie weitere Infos und Tipps zur Reisevorbereitung sind auf jugendservice.at/reisen zu finden und im JugendService in der Nähe (jugendservice.at/infostores) zu erfahren.
Verfasserin: Linda Soliman (JugendService Linz)
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