Situative Winterausrüstungspflicht ab 1. November
Ö. Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Pkw dürfen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis – nur dann fahren, wenn Winterreifen montiert sind. Schneeketten dürfen nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden.

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern riskiert auch hohe Strafen und Probleme mit der Versicherung. Bei falscher Bereifung droht eine Verwaltungsstrafe ab rund 100 Euro, werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, liegt das theoretische Strafhöchstmaß bei 10.000 Euro.
„Auch wenn man bei mildem Wetter noch mit Sommerreifen fahren darf, ist es ratsam, frühzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren“, empfiehlt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. „Bei einem plötzlichen Kälteeinbruch sind Werkstätten oft schnell ausgebucht. Außerdem ist man mit Winterreifen auch bei kalten Nächten oder in höheren Lagen sicherer unterwegs.“
Alte Winterreifen überprüfen
Vor dem Umstecken sollten die vorhandenen Winterreifen sorgfältig kontrolliert werden. „Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter – und die muss den ganzen Winter über eingehalten werden“, erklärt Kerbl. „Je nach Fahrleistung sollten es beim Wechsel daher besser rund sechs Millimeter sein.“
Darüber hinaus spielt die Nutzungsdauer der Reifen eine wichtige Rolle: Nach etwa sechs Saisonen sollte auch bei ausreichend Profiltiefe Schluss sein, der Reifen ist alt und sollte ausgewechselt werde. Auch Risse, Beulen oder andere Schäden sind ein klares Zeichen, dass neue Reifen fällig sind. „Gerade bei winterlichen Bedingungen sollte man nicht an der Sicherheit sparen“, betont der ÖAMTC-Experte.


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