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Ab 1. November gilt situative Winterreifenpflicht

Tips LogoKarin Seyringer, 30.10.2025 14:20

OÖ. Ab 1. November sollten Winterreifen am Auto sein - denn ab dann gilt wieder die situative Winterreifenpflicht. 

 (Foto: New Africa/stock.adobe.com)
(Foto: New Africa/stock.adobe.com)

Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich die Winterreifenpflicht für Pkw. „Die Vorschrift zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘ gibt es mittlerweile seit mehr als 15 Jahren. Spätestens sobald es die Witterungsverhältnisse verlangen, und die Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt sind, müssen die Winterreifen am Auto sein“, so Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich.

Lieber früher als später

„Wir empfehlen ohnehin, die Winterreifen lieber früher als später aufzuziehen.“ Denn Winterreifen würden aufgrund ihrer weicheren Gummimischung auch bei Herbstlaub auf den Straßen mehr Sicherheit bieten. „Schon bei Temperaturen unter acht Grad Celsius schaffen sie in der Regel einen besseren Grip, was sich wiederum positiv auf das Brems- und Lenkverhalten auswirkt und die Bodenhaftung auch bei Nässe verbessert“, so Harruk.

Strafen drohen

Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle drohen Strafen von mindestens 60 Euro. In Extremfällen (zum Beispiel bei Gefährdung Dritter) kann die Exekutive Strafen bis zu 10.000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht.

Was es bei Winterreifen zu beachten gibt

Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen, sind einige Punkte zu beachten.

  • Generell sind als Winterreifen nur solche Pneus genehmigt, die mit der Kennzeichnung M+S, M.S., M&S bzw. M/S versehen sind.
  • Auch Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen, allerdings darf auch bei diesen Reifen die Mindestprofiltiefe von vier Millimeter nicht unterschritten werden.
  • Die oftmals vorhandene Schneeflocke garantiert zudem, dass dieser Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde.

„Vierer-Regel“ beachten

Mit der „Vierer-Regel“ ist man richtig unterwegs. Diese besagt:

  • es müssen alle vier montierten Reifen Winterreifen sein
  • mindestens vier Millimeter Profiltiefe
  • die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen beträgt vier Jahre. Reifen haben kein offizielles Ablaufdatum, aber der ARBÖ rät nachdrücklich davon ab, Winterreifen, die älter als acht Jahre sind, zu nutzen.
  • das Alter der Reifen kann man von der Seitenwand ablesen: hier befindet sich ein erhabenes Oval, auf dem eine vierstellige DOT-Nummer draufsteht. „3219“ bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32. Woche im Jahr 2019 produziert wurde.

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