Neue Regeln für E-Mopeds: Was ab 1. Oktober zu beachten ist
Ö/OÖ. Für sogenannte E-Mopeds ohne Tretunterstützung gelten ab 1. Oktober 2026 deutlich strengere Vorschriften. Künftig werden sie rechtlich wie Mopeds behandelt. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) raten Betroffenen, die notwendigen Schritte rechtzeitig zu erledigen.

E-Mopeds (E-Bikes ohne Tretunterstützung) sind derzeit im Straßenverkehr noch Fahrrädern gleichgestellt, sofern weder ihre Bauartgeschwindigkeit 25 km/h noch ihre Nenndauerleistung 250 Watt überschreitet. Im Zuge der 36. StVO-Novelle kommt es aber mit 1. Oktober zu gravierenden Änderungen. Für E-Mopeds gelten dann dieselben Regeln wie für Mopeds mit bis zu 45 km/h.
Führerschein wird Pflicht
Künftig sind mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder höher, eine Haftpflichtversicherung, eine Zulassung mit Nummerntafel, ein Helm sowie regelmäßige § 57a-Überprüfungen (“Pickerl“) vorgeschrieben. Außerdem dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen oder anderen Radfahranlagen fahren, sondern müssen die Fahrbahn benutzen.
KFV empfiehlt frühes Handeln
Das KFV empfiehlt, sich frühzeitig um Führerschein, Versicherung und Zulassung zu kümmern. Auch die erforderlichen Fahrzeugdokumente sollten rechtzeitig überprüft werden. Für bereits vorhandene E-Mopeds ist eine Zulassung nur möglich, wenn ein CoC-Papier oder eine Einzelgenehmigung vorliegt.
Wer die neuen Vorgaben ab 1. Oktober nicht erfüllt, darf mit seinem E-Moped nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs sein. Bei Verstößen drohen Strafen.
Weitere Informationen und Details zu den neuen Regeln unter www.kfv.at


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