JKU Corona Update: "Verbotenes ist klarer geregelt als Erlaubtes"
OÖ. Ab Dienstag tritt ein zweiter Lockdown in Österreich inkraft. Darunter sind Maßnahmen wie eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 6 Uhr und die Reduktion sozialer Kontakte. Im JKU Corona Update am 2. November analysierten Rektor Meinhard Lukas, Dekan Michael Mayrhofer und Staatsrechtler Andreas Janko Inhalte und Grenzen der neuen Verordnung.
Am Dienstag, 3. November, werden Freizeiteinrichtungen wie Kinos und Theater für vorläufig ein Monat geschlossen. Ebenfalls zusperren müssen die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe mit der Ausnahme für Geschäftsreisende, Veranstaltungen sind untersagt. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten plus höchstens sechs minderjährige Kinder treffen, sofern der Mindestabstand unterschritten wird.
Offen bleiben dürfen Dienstleistungsbetriebe wie Friseure und Physiotherapeuten sowie der Handel. Auch die Pflichtschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben geöffnet.
Epidemiegesetz verbietet Menschenansammlungen
Nicht ganz so eindeutig ist es im privaten Wohnbereich. Darunter fällt etwa nicht nur der eigene Hauptwohnsitz, sondern auch der Nebenwohnsitz oder ein Hotel im Fall einer Geschäftsreise. Die neue Covid-19-Maßnahmenverordnung regelt den privaten Wohnbereich nicht. Allerdings bestehe zusätzlich das Epidemiegesetz, das größere Menschenmengen nicht erlaube, schildert Janko. Damit könnte es zum Beispiel durchgehen, dass mehr als sechs Personen nicht mehr zusammenkommen können, sofern diese als Menschenmenge definiert werden. Der private Wohnbereich könnte auch kontrolliert werden, da dafür ein öffentliches Interesse wie der Erhalt des Gesundheitssystems besteht.
Grundsätzlich komme es stets auf die Begründung im Gesetz an, meint Michael Mayrhofer. Ausnahmen könnten nur bis zu einem gewissen Grad konkretisiert werden, ein Teil sei Auslegungssache. Verbotenes sei klarer geregelt als Erlaubtes, hält auch Janko fest.
Ausgangsbeschränkung für 24 Stunden möglich
Dennoch dürfe man sich nicht erholen wie man möchte. Janko nimmt damit auf die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab Dienstag Bezug, die zwischen 20 und 6 Uhr gilt. Einer der Gründe den privaten Wohnraum zu verlassen ist physische sowie psychische Erholung. Werde etwa gemeinsam mit anderen auf der Straße Bier getrunken, falle das unter das Veranstaltungsverbot.
Die Ausgangsbeschränkung gilt vorerst bis 12. November, könnte aber verlängert werden. Derzeit sei eine ganztägige Ausgangsbeschränkung rechtlich für maximal 24 Stunden möglich, blickt Mayrhofer in die Zukunft. Grundrechte seien stets die Grenze für Covid-19-Maßnahmen.
Das JKU Corona Update wurde im Frühjahr begonnen und aufgrund der aktuellen Entwicklungen erneut aufgenommen. Im November wird die Johannes Kepler Universität jeden Montag einen Livestream rund um die Corona-Pandemie und ihre Folgen senden. Die Analysen und Diskussionen können online nachgehört werden.
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