Oberösterreich bekommt neue Regelungen für Camping
OÖ. In Oberösterreich werden neue Regelungen für Camping geschaffen, berichtet Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner. Die Begutachtungsfrist für die gesetzlichen Bestimmungen läuft noch bis 25. März. Konkret sollen zukünftig etwa neue Entwicklungen wie Mini-Häuser oder Schlaffässer berücksichtigt werden.
Die Corona-Krise habe die Sehnsucht nach Erholung in der freien Natur massiv gesteigert, wovon auch Camping profitiere, sagt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP). „Um dafür auch einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen zu schaffen, berücksichtigt die von uns jetzt gestartete Neufassung der Campingplatz-rechtlichen Bestimmungen auch moderne Formen des Campens, nämlich mobile Bauwerke wie etwa Mini-Häuser (Tiny Houses) oder Schlaffässer. Derartige Bauwerke sollen künftig auch auf Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, allerdings nur auf maximal 20 Prozent der Standplätze eines Campingplatzes, insgesamt auf maximal 15 Standplätzen. Wobei die Gemeinde mittels Widmung auch festlegen kann, auf welchen Standplätzen dies zulässig sein soll“, führt Achleitner aus.
Vorgehen gehen Wild-Campieren geplant
Konkret wird das bisherige OÖ. Campingplatz-Gesetz ersatzlos gestrichen, die gesetzlichen Bestimmungen wandern ins OÖ Tourismusgesetz. Zusätzlich zur Berücksichtigung mobiler Bauwerke gibt es Neuerungen gegen Wild-Campieren. Dazu zählen unter anderem wildes Campieren an Seen, Bettler-Lager oder Übernachtungen in Autos im städtischen Bereich. „Um zugleich das Wild-Campieren mit all den negativen Begleiterscheinungen zu verhindern, bekommen die Gemeinden eine rechtliche Handhabe dagegen: Die Gemeinden werden ermächtigt, mittels Verordnung für ihr Gemeindegebiet oder Teile davon auch ein Verbot des Campierens festzulegen“, führt Achleitner aus.
Darüber hinaus sehen die neuen Regelungen aber auch Erleichterungen vor. Diese sind für Besucher von Festivals und ähnlichen Veranstaltungen für maximal zehn Tage pro Jahr vorgesehen. Bei Jugendzeltlagern, Kleinstcampingplätzen mit maximal 300 Quadratmetern und Plätzen, die nur von Wohnmobilen benützt werden dürfen, soll es zukünftig eine Ausnahme von der bestehenden Bewilligungspflicht geben. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um dauerhaftes Camping handelt. Die bestehenden Campingplatz-Bewilligungen bleiben aufrecht. Wenn ein Betreiber auf seinem Platz auch mobile Bauwerke aufstellen möchte, braucht er zukünftig eine Bewilligung. Laut Achleitner sollen die neuen Bestimmungen für Oberösterreich ab Sommer 2021 gelten.
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