Ab Juli zwei Kurzarbeitsmodelle
WIEN/OÖ/NÖ. Ab Juli 2021 gibt es in Österreich - in Abstimmung mit den Sozialpartnern - zwei Modelle der Kurzarbeit, teilte Arbeitsminister Martin Kocher am Montag mit.

„Die Kurzarbeit ist eine ganz wichtige Maßnahme gewesen in Krise, sie hat gut funktioniert“, so Kocher. Jetzt gebe es einen Aufschwung, daher brauche es einen konjunkturgerechten Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit. „Wir haben uns geeinigt, wie die Kurzarbeit ab 1. Juli aussehen wird“, dankt Kocher dem Finanzminister und den Spitzen der Sozialpartner.
Künftig zwei Varianten
Ab 1. Juli wird es zwei Kurzarbeits-Varianten geben. Weiterhin die „großzügige Form“ der Corona-Kurzarbeit, für jene Betriebe, die einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent haben, gleiches gelte für Betriebe, die behördlich geschlossen oder im Lockdown sind. Diese Form der Kurzarbeit ist nahezu ident mit der Corona-Kurzarbeit der Phase vier - mit bis zu 0 Prozent Arbeitszeit und der Möglichkeit, die Beihilfe voll zu bekommen. Betroffen sind hier etwa Nachtgastronomie, Stadthotellerie und Messeveranstalter.
Die zweite Variante ist ein Übergangsmodell bis zum Sommer 2022 und gelte für alle Betriebe, so Kocher. Die Nettoersatzraten für die Arbeitnehmer bleiben gleich, es wird aber eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit gefordert und ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je angefangener zwei Monate Kurzarbeit. Weiters gibt es einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfehöhe.


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