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Neue Berufsbilder in Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung

Tips Logo Online Redaktion, 25.06.2021 18:05

OÖ. Der Sozialausschuss des Landes OÖ hat sich darauf verständigt, zwei neue Berufsbilder in der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung zu schaffen: Alltagsbegleitung und Frühe Kommunikationsförderung. Die Ausbildung zur Alltagsbegleitung ist schon für 16-Jährige möglich.

Symbolbild (Foto: Pressmaster/Shutterstock.com)
Symbolbild (Foto: Pressmaster/Shutterstock.com)

Seit dem Inkrafttreten des oberösterreichischen Sozialberufegesetzes im Jahr 2008 haben sich die Anforderungen sowie die personellen Bedarfe im Rahmen der Betreuung und Pflege verändert. Um diesen geänderten Bedarfslagen Rechnung zu tragen, hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) dem Oö. Landtag eine Novelle vorgelegt, die zwei neue Berufsbilder - Alltagsbegleitung und Frühe Kommunikationsförderung - umfasst und die entsprechenden berufsrechtlichen Grundlagen definiert.

„Wir als OÖVP tragen die abgeänderte Novelle mit, weil auf unsere Initiative hin eine wesentliche Adaptierung sowie mehrere Klarstellungen vorgenommen werden, die Gesetz und Anwendung zielgerichtet und praxistauglich machen werden“, so auch OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer.

Frühe Kommunikationsförderung unterstützt Kinder mit Spracherwerbsstörungen

Das Berufsbild der Frühen Kommunikationsförderung kommt in der Praxis bereits zum Einsatz und findet nun seine Verankerung im Oö. Sozialberufegesetz. „Stellen Sie sich vor, etwas macht Sie glücklich oder wütend, aber Sie können diese Gefühle niemanden mitteilen. Genau hier setzt der Beruf der Frühen Kommunikationsförderung an. Ziel ist es, Kindern mit einer erheblichen angeborenen oder erworbenen Spracherwerbsstörung zu zeigen, wie sie mit ihrer Umwelt in Kontakt treten und Ihre Bedürfnisse und Wünsche zum Ausdruck bringen können“, umschreibt Gerstorfer die Aufgaben.

Die Frühe Kommunikationsförderung setzt im häuslichen Umfeld an und bezieht die Familie und  enge Kontaktpersonen mit ein. Sie orientiert sich an den Fähigkeiten der Kinder und gemeinsam mit den Bezugspersonen werden geeignete Kommunikationsmethoden erarbeitet, die in den Alltag gut integrierbar sind. Das Angebot der frühen Kommunikationsförderung richtet sich an Kinder ab dem zweiten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Die Kosten für bewilligte Fördereinheiten werden durch das Sozialressort getragen.

Alltagsbegleitung für Menschen mit Beeinträchtigung

Das Berufsbild der Alltagsbegleitung bietet einen niederschwelligen Zugang in die vielfältigen Tätigkeiten in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung und richtet sich damit vorwiegend an Neu- und Quereinsteiger. Weiters ermöglicht die Alltagsbegleitung auch den qualifizierten Einsatz von Zivildienern und jungen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Die Alltagsbegleitung umfasst das erforderliche Basiswissen in der Sozialen Begleitung und Betreuung und soll am Arbeitsmarkt eine weitere Option für den (berufsbegleitenden) Einstieg in den Sozialbereich und einer anschließenden Höherqualifikation darstellen.

„Mit der nunmehrigen Änderung im Sozialberufegesetz ist auch sichergestellt, dass Abgänger der Ausbildung zur Alltagsbegleitung diese Kursinhalte zur Gänze und umfassend bei einer Weiterbildung zur Heimhilfe, Pflegefachassistenz oder Fachsozialbetreuung angerechnet werden. Heißt, es werden nicht nur einzelne Module angerechnet, sondern alle absolvierten Lehrinhalte und Kurse, sodass eben ein starker Anreiz geschaffen wird, letztlich weiterführend in eine Pflegeberufsausbildung einzusteigen“, so Hattmannsdorfer. Geregelt sei jetzt auch, dass Zivildiener im Bereich der Alltagsbegleitung eine Ausbildung erhalten.

Tätigkeitsfelder bestehen in der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag, beispielsweise bei Einkäufen oder gemeinsamen Unternehmungen. Sie unterstützen die Pflege- und Betreuungsteams der Einrichtungen gerade dort, wo im Vergleich zu anderen Aufgabenstellungen der Sozialberufe geringe Anforderungen aber viel Zeit notwendig sind.

Ab 16 Jahren

Der Unterausschuss zum Oö. Sozialberufegesetz hat sich darauf geeinigt, dass der Einstieg in die Ausbildung ab 16 Jahren möglich ist. „Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer ist auf Basis der getroffenen Festlegungen und Klarstellungen nun aufgefordert, im nächsten Schritt umgehend jene Tätigkeitsgebiete festzulegen, in denen Absolventen der Ausbildung zur Alltagsbegleitung Verwendung finden können“, so Hattmannsdorfer. Es sei nämlich auch klargestellt, dass Alltagsbegleiter vorerst nur in der Betreuung von Menschen mit Behinderung Verwendung finden.


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