Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt
tips.at als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen

Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Wasserversorgung in OÖ bereits in Umsetzung oder vollständig umgesetzt

Tips LogoNicole Dirnberger, 16.02.2022 16:40

OÖ. Infolge der Verbesserungsvorschläge der Wasserversorgung in Oberösterreich des Kontrollausschusses vom 25. Februar 2021 gab es im Dezember eine Folgeprüfung. Das Ergebnis: nicht zu allen Verbesserungsvorschlägen wurden Maßnahmen gesetzt. OÖVP-Klubmann Christian Dörfel und LR Stefan Kaineder dazu: „Alle sieben Punkte, die einer Folgeprüfung unterzogen wurden, sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung“.

Foto: Pixel-Shot/shutterstock.com
Foto: Pixel-Shot/shutterstock.com

Die Trinkwasserversorgung der oberösterreichischen Bevölkerung wird vielfach über ortsnahe, kleinräumige Versorgungsstrukturen der Gemeinden oder Wassergenossenschaften sichergestellt. Rund die Hälfte der Gemeinden bezieht das Trinkwasser ausschließlich aus dem eigenen Gemeindegebiet. In größeren Versorgungsgebieten beziehungsweise im Bereich von größeren Städten wird die Wasserversorgung überwiegend durch Wasserverbände und große Wasserversorgungsunternehmen sichergestellt. Etwa 17 Prozent der Bevölkerung versorgen sich nach wie vor über Hausbrunnen und eigene Quellen. 

Der Landesrechnungshof hat in seiner Initiativprüfung „Wasserversorgung in Oberösterreich“ sieben zentrale Empfehlungen für die gesicherte und nachhaltige Wasserversorgung in OÖ ausgesprochen. Die Umsetzung der Empfehlungen wurde nun durch die Folgeprüfung des Landesrechnungshofs kontrolliert.

Trinkwassernotversorgungsrahmenplan überarbeitet

Wie empfohlen, wurde der oö. Trinkwassernotversorgungsrahmenplan überarbeitet und befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung. Dieser gibt nun einen Überblick über die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und eine klare Aufgabenverteilung. Außerdem wird damit der strategische Überbau gebildet, der die Gemeinden und Wasserversorger bei den Detailplanungen zur Trinkwassernotversorgung unterstützt. Zur Unterstützung der Gemeinden bei der geordneten Entwicklung ihrer Trinkwasser­versorgung wurde vom Land OÖ. das Planungsinstrument „Trinkwasserversorgungs­konzepte“ erarbeitet. Die Erstellung dieser Konzepte in den Gemeinden wird weiter forciert, um Gemeinden und Wasserversorger bei der Errichtung einer gemeinsamen und qualitätsgesicherten Trinkwasserversorgung zu unterstützen.

„Sondertopf Trockenheit“ wird fortgesetzt

Der im Jahr 2019 initiierte „Sondertopf Trockenheit“ wird nun langfristig fortgesetzt und dauerhaft in der Förderrichtlinie berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung bei Trockenheit dauerhaft gefördert werden können. Die Unterstützung der Wassergenossenschaften durch die Geschäftsstelle der OÖ Wasser Genossenschaftsverband und die Beratungsstelle Oö. Wasser wurde ihrer Aufbau- und Ablauforganisation evaluiert und in Richtung Erfüllung der strategischen Zielsetzungen hinterfragt. Verbesserungen im Außenauftritt und in der Abgrenzung der Aufgaben wurden aufgegriffen und sind bereits in Umsetzung.

Hausbrunnen zeigen massive Mängel

Der Landesrechnungshof sieht bei den Hausbrunnen massive Mängel. Erste Schritte wurden gesetzt, um eine rechtlich verbindliche Qualitätssicherung bei Hausbrunnen im Sinne der Volksgesundheit umzusetzen. Die Wasserwirtschaft versucht zusätzlich durch die Aktion „Für unser Trinkwasser unterwegs“ und durch entsprechende Bewusstseinsbildung wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten. Weiterhin oberstes Ziel im Sinne der Versorgungssicherheit und Gesundheit ist es, den Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgungsanlagen zu erhöhen. Auch die Empfehlung, das Berichtswesen über die wirtschaftliche Aufsicht über die Wasserversorgungsverbände zu standardisieren, befindet sich in Umsetzung.

„Aussage des Landesrechnungshofes irreführend“

In der Folgeprüfung wurde die Empfehlung, Regelungen zu den Mindestgebühren zu überarbeiten, als nicht umgesetzt bewertet. „Die Oö Landesregierung hat bereits einen Projektauftrag für die Evaluierung der 'Richtlinien der Gemeindefinanzierung Neu' in Auftrag gegeben. Daher ist die Aussage des Landesrechnungshofes irreführend, weil auch hier erste Schritte gesetzt sind“, argumentiert OÖVP Klubobmann Christian Dörfel. Er erklärt den Umsetzungsstand mit den Folgen der Corona-Pandemie: „Hätte die bereits begonnene Evaluierung der 'Gemeindefinanzierung Neu' tatsächlich 2020 gemacht werden können, wäre dieses Thema im heutigen RH Bericht als 'erledigt' zu lesen gewesen“, so Dörfel weiter.

Da die bisher geltende Regelung zu den Mindestgebühren, die auf dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 19. Oktober 2015 beruht, mit Ende des Jahres 2021 ausgelaufen ist und somit für das Jahr 2022 eine entsprechende Vorgabe fehlte, wurde von der Oö. Landesregierung am 15. November 2021 die Weiterführung der bestehenden Regelung um ein Jahr beschlossen. „Gleichzeitig wurde die Direktion Inneres und Kommunales damit beauftragt, im Rahmen der Evaluierung der 'Gemeindefinanzierung Neu' einen entsprechenden Vorschlag zur Neuregelung der Benützungsgebührensätze für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zu erarbeiten“, sagt Dörfel.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden