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Tips Logo Online Redaktion, 28.07.2022 13:50

Ö. Das Aus für die Covid-Quarantäne wirft auch viele Fragen auf. Covid-positiv getestete Kinder dürfen Kindergartenund Volksschule nicht besuchen. Wie das Arbeitsministerium nun klarstellte, haben Eltern in diesem Fall Anspruch auf Dienstfreistellung.

Symbolfoto (Foto: Christian Horz/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: Christian Horz/stock.adobe.com)

In Kindergarten und Volksschule gilt – mit Ausnahme für Beschäftigte – bei einem positiven Test Betretungsverbot, Kinder dürfen den Kindergarten und die Volksschule also nicht besuchen, sieht es die neue Verordnung zu den Verkehrsbeschränkungen vor. Die Eltern haben in so einem Fall Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgeltes, für höchstens eine Woche – das berichtet das Ö1-Morgenjornal am Donnerstag.

Dies sei auch mehrmals möglich und treffe auf jeden Anlassfall zu. Voraussetzung: die Betreuung durch die Eltern ist unbedingt erforderlich, weil zum Beispiel sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten möglich wären.

Forderung nach Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit

Der Gewerkschaftsbund fordert unterdessen, die Sonderbetreuungszeit wieder einzuführen. Bisher konnten Eltern bei behördlicher Absonderung ihres Kindes die Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen und so mit ihrem Kind zu Hause bleiben. „Da es nun keine Absonderung mehr gibt, fällt damit auch die Regelung der Sonderbetreuungszeit. Wenn Eltern nun mit ihren Kindern zu Hause bleiben müssen, weil die Kinder an Corona erkrankt, aber symptomfrei sind, dann können sie nur eine Woche dienstverhindert zu Hause bleiben, das reicht nicht! Wenn das Kind länger corona-positiv ist, kann es nicht einfach alleine bleiben“, so Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.


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