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OÖ. Eine intensive Welle von Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwalts verärgert und beschäftigt derzeit auch viele oberösterreichische Unternehmen. Auch im WKOÖ-Service-Center trudelten hunderte Anfragen dazu ein.

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „„In unserem Service-Center sind in den vergangenen Tagen hunderte Anfragen eingegangen.“ (Foto: Sabine Starmayr)

In diesen Schreiben werden die betroffenen Unternehmen abgemahnt, dass sie auf ihren Websites Google Fonts nach Auffassung des Anwalts DSGVO-widrig verwenden. Gleichzeitig wird gegen eine Bezahlung von 190 Euro ein Vergleich angeboten.

Hunderte Anfragen im Service-Center

„In unserem Service-Center sind in den vergangenen Tagen hunderte Anfragen eingegangen und die Service-Mitarbeiter sowie Rechtsexperten sind permanent im Einsatz, um unsere Mitglieder in dieser Angelegenheit mit Rat und Tat zu unterstützen“, betont WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer.

Zudem informiert die Wirtschaftskammer-Organisation österreichweit auf https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html umfangreich zu diesem Thema. Diese Informationen werden laufend ergänzt und angepasst.

Musterverfahren im Klagsfall

„Die WKO wird im Klagsfall ein Musterverfahren unterstützen. Gleichzeitig werden weitere rechtliche Schritte und Klagsmöglichkeiten geprüft. Die niederösterreichische Rechtsanwaltskammer hat außerdem ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Anwalt eingeleitet“, ergänzt WKOÖ-Direktor Gerald Silberhumer den aktuellen Stand der Maßnahmen gegen diese Abmahnflut.

Unabhängig davon, ob bereits ein Abmahnschreiben ergangen ist, sollten Unternehmen, die eine Website betreiben, einen Einsatz von Google Fonts auf seine Rechtskonformität prüfen.

Unternehmer wenden sich mit Fragen dazu an service@wkooe.at


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