Keine Erhöhung der Mindestgebühren von Kanal und Wasser in OÖ
OÖ. Die Oö. Landesregierung hat einstimmig beschlossen, die Mindestgebühren von Kanal und Wasser für das kommende Jahr nicht zu erhöhen. Ein Vier-Personen-Haushalt hätte bei einer Erhöhung rund 150 Euro mehr bezahlen müssen.
Die Oö. Landesregierung hat 2015 die von den Gemeinden einzuhebenden Mindestgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung für das Jahr 2016 und inklusive einer jährlichen Valorisierungsklausel für den Zeitraum von 2017 bis 2021 festgelegt. Mit einem gesonderten Beschluss im November 2021 wurde diese Regelung auch für das Jahr 2022 weitergeführt.
„Nicht zuzumuten“
Nach einer Initiativprüfung des Landesrechnungshofes sprach sich dieser für eine Evaluierung und Überarbeitung der Gebühren aus. Ein entsprechender Entwurf für eine Neuregelung hätte jedoch dazu geführt, dass einige Gemeinden die Kosten für Wasser und Abwasser substanziell erhöhen müssten.
„Eine Erhöhung der Gebühren hätte in einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt eine Zusatzbelastung von rund 150 Euro ergeben. Diese zusätzlichen Kosten sind aufgrund der aktuellen Teuerung den Oberösterreichern nicht zuzumuten. Gerade jetzt die Bürger finanziell zusätzlich zur allgemeinen Teuerung zu belasten, kommt nicht infrage“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP), Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) und die Gemeinde-Landesrätinnen Michaela Langer-Weninger (ÖVP) und Birgit Gerstorfer (SPÖ).
Gebühren für 2023
Aus diesem Grund werden die von den Gemeinden einzuhebenden Mindestbenützungsgebühren für das Jahr 2023 (unverändert gegenüber dem Jahr 2022) folgendermaßen festgelegt:
- Wasserversorgung: 1,67 Euro pro m³ (exkl. USt)
- Abwasserentsorgung: 4,11 Euro pro m³ (exkl. USt)
Für Gemeinden, die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds (entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung Neu) beanspruchen, bedeutet das wie bisher, eine Auszahlungsdeckung im jeweiligen Betrieb anzustreben. Ist eine Auszahlungsdeckung im jeweiligen Betrieb nicht gegeben, ist die Mindestbenützungsgebühr bei der Wasserversorgung mit 2,27 Euro pro m³ (exkl. USt) und bei der Abwasserentsorgung mit 5,11 Euro pro m³ (exkl. USt) festzulegen.
Grüne fordern „wirkliche Entlastungen“
Als „nette Geste“ bezeichnet der Grüne Klubobmann Severin Mayr den Verzicht auf die Gebührenerhöhung, und fragt, wann die wirklichen Entlastungen kommen würden.
Sie fordern ein Maßnahmenpaket mit unter anderem: Erhöhung der Wohnbeihilfe und des Heizkostenzuschusses, des Sozialhilfe-Richtsatzes für Kinder, eine Einrichtung eines Sozial- und Klimafonds bis hin zur Senkung der ÖV-Tarife für Klimatickets auf 365 Euro für ganz OÖ. „Das wären aktive Schritte, die den Menschen helfen und die sie spüren. Sie bringen mehr als eine Darbietung von Generosität, die sich selbst versteht“, kritisiert Mayr.
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