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Extremen Rasern soll "Tatwaffe" Auto abgenommen werden

Tips Logo Online Redaktion, 05.12.2022 17:07

Ö/OÖ. Konkret wird der vor zwei Jahren angekündigte Plan, Autos von extremen Rasern zu beschlagnahmen. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Montag eine Novelle angekündigt.

Symbolfoto (Foto: Tomasz Zajda/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: Tomasz Zajda/stock.adobe.com)

Künftig soll bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts das Fahrzeug für zwei Wochen beschlagnahmt und für Wiederholungstäter ein Verfallsverfahren eingeleitet werden. Ab 80 km/h (Ortsgebiet) und 90 km/h (Freiland) soll dieser Vorgang auch schon Ersttätern möglich sein. Bei einem „Verfall“ soll das Fahrzeug im Anschluss von der Behörde verwertet, also versteigert werden. Vom Erlös sollen 70 Prozent an den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft gehen.

„Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere Menschen auf der Straße“, so Verkehrsministerin Gewessler am Montag. Bei extremen Überschreitungen habe im Straßenverkehr niemand mehr die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, „dann wird der Raser zum rücksichtslosen Täter“. Mit der Novelle könne man die „Tatwaffe wegnehmen“.

Begutachtung

Zusätzlich ist vorgesehen, dass ab 40 km/h Geschwindigkeitsübertretung innerorts und 50 km/h außerhalb des Ortsgebietes der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen ist, bislang war dies Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten.

Die Novellen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Führerscheingesetzes (FSG) wird nun in sechswöchige Begutachtung geschickt. Einen konkreten Zeitpunkt des Inkrafttretens nennt Gewessler noch nicht.

ARBÖ: „Kann zu unverhältnismäßiger Bestrafung führen“

Der Verkehrsclub ARBÖ begrüßt zwar grundsätzlich alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen und uneinsichtige Raser einbremsen würden, sieht aber „praktische Probleme“. Konkret könne die angekündigte Novelle zu einer unverhältnismäßigen Bestrafung der Kraftfahrer führen. „Die Beschlagnahmung ist als Strafe zu werten. Daher zahlt jemand, dessen 1.000-Euro-Fahrzeug beschlagnahmt wird, eigentlich viel weniger Strafe als jemand, der sein 100.000 Euro-Auto abgeben muss“, so ARBÖ-Generalsekretär Gerald Kumnig. „Wir erwarten den Begutachtungsentwurf und werden unsere Bedenken äußern, so für die Umsetzung keine gesetzliche Grundlage, die auch verfassungsrechtlich hält, im Gesetzesentwurf geschaffen wurde“, kündigt Kumnig an.


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Klaus H.
Klaus H.
13.12.2022 05:03

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