
OÖ. Das Land OÖ verankert mit Anfang September den Kinderschutz in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen explizit gesetzlich, mit der Novellierung des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Zudem wird ein Leitfaden zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten erstellt.
„Gewalt an den Kleinsten in unserer Gesellschaft ist auf das Allerschärfste zu verurteilen. Sie haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben und müssen ohne Wenn und Aber beschützt werden. Daher haben wir uns dazu entschlossen, den Schutz von Kindern in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu stärken, ihn explizit gesetzlich zu verankern sowie die Rechtsträger mit einem Leitfaden zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes zu unterstützen“, erläutert Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP). „Mit der gesetzlichen Verankerung und dem Leitfaden für die Träger wollen wir nicht nur konkrete Maßnahmen, sondern auch das Bewusstsein zum Hinschauen anstatt wegschauen schärfen.“
Gesetzesnovelle
Die Rechte von Kindern sind in Österreich im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer festgehalten. Demnach hat jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation.
In Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen des Landes OÖ ist die Berücksichtigung des Kindeswohls seit langem rechtlich verankerter Grundsatz für die pädagogische Arbeit. Über eine Novellierung des Oö. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes per 1. September 2023 kommt der Zusatz des Kinderschutzes explizit dazu.
Neuer Leitfaden wird erstellt
Um alle Rechtsträger bei der Schaffung und Umsetzung eines individuellen Kinderschutzkonzeptes zu unterstützen, erarbeitet die Bildungsdirektion OÖ derzeit in Abstimmung mit der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes einen entsprechenden Leitfaden.
Dieser Leitfaden geht weiter als der bereits bestehende Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem Verdacht auf Übergriffe durch Personal. Er wird grundlegende Informationen zu Kinderschutzkonzepten vermitteln, sowie Inputs zur Ummünzung auf die konkrete Einrichtung mittels Checklisten und Impulsfragen geben.
Weiterbildungsangebot für Pädagoginnen
Um den Pädagoginnen sowie Helferinnen ein unterstützendes Angebot zur Verfügung zu stellen, bietet die Bildungsdirektion in Kooperation mit der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, dem Institut Suchtprävention, dem Kinderschutzzentrum WIGMAM und dem Verein Pia auch Seminare im Bereich des Themenkomplexes Kinderschutz an.
Lindner: „Kinderschutz auch in Ausbildung verankern“
Unterstützung kommt von Kinderschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ), er möchte aber noch einen Schritt weiter gehen und spricht sich für eine Verankerung der Kinderrechte in der Ausbildung von Pädagoginnen und Lehrkräften aus: „Kinderschutz und Kinderrechte sind bis heute weder ein fixer Bestandteil in der Ausbildung unserer Pädagoginnen, noch ein fixer Bestandteil in den Lehrplänen der Lehrerinnen selbst. Der Bildungsminister ist gefordert, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Menschen, denen wir unsere Kinder anvertrauen, auch das Handwerkszeug zu geben, um auf eine Verletzung von Kinderrechten richtig reagieren zu können“, ist Lindner überzeugt.
In seinem Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde im vergangenen Jahr ein Leitfaden für die Entwicklung von Schutzkonzepten in sozialpädagogischen Einrichtungen erarbeitet, der seit Jänner in den Einrichtungen implementiert wird. Ziel ist es, einen einheitlichen Rahmen für alle Einrichtungen zu schaffen und die Beschäftigten dabei zu unterstützen, ihre bestehenden Konzepte noch weiter zu verbessern.