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Energie AG: Strompreissenkung und Einmalzahlung für Bestandskunden

Tips Logo Karin Seyringer, 31.03.2023 11:28

OÖ/LINZ. Die Energie AG senkt mit 1. Juni auch den Strompreis für mehr als 300.000 Bestandskunden. Und es konnte eine Einigung mit der Arbeiterkammer OÖ zur kritisierten Strompreis-Erhöhung im Jänner erzielt werden, Kunden bekommen mit einer Einmalzahlung Geld zurück, gestaffelt bis zu 100 Euro.

Symbolfoto (Foto: bohbeh/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: bohbeh/stock.adobe.com)

Ab 1. Juni beläuft sich der Arbeitspreis brutto auf 26,14 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Abschluss eines Vertrags mit einjähriger Bindung wird der Strompreis auf 23,99 ct/ Kilowattstunden (kWh) brutto reduziert. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh/Jahr bedeutet dies eine Ersparnis im Jahr von circa 60 Euro bzw. 84 Euro mit Bindungsrabatt.

Preise eingependelt

„Wir haben immer gesagt, dass wir nach den Vorteilspaketen 'Landwirtschaft & Gewerbe', 'Wärmepumpe & Nachtspeicher' und Senkung des Neukunden-Tarifs die Strompreise auch für Bestandskunden senken werden, sobald es der Markt zulässt“, so Energie AG-CEO Leonhard Schitter.

„International haben sich die Preise auf hohem Niveau eingependelt. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie ergibt sich jetzt ein Spielraum zur Preissenkung“, ergänzt Klaus Dorninger, Geschäftsführer des Energie AG Vertriebs. Darüber hinaus gelte die allgemeine Strompreisbremse, die zusätzlich Energiekosten abfedere.

Einigung mit der Arbeiterkammer

Außerdem gibt es eine Einigung zwischen Energie AG und Arbeiterkammer OÖ, zur Strompreis-Debatte um jüngste Preisanpassungen. Die Energie AG erhöhte mit Anfang Jänner 2023 den Strompreis für Bestandskunden. Die Arbeiterkammer OÖ wollte das Vorgehen im Rahmen eines Musterverfahrens klären, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen. Mit der Einigung sei ein langwieriges Gerichtsverfahren und Vertragskündigen vermieden worden.

Einmalzahlungen zwischen 25 und 100 Euro

Das Ergebnis: Kunden mit einem Vorjahresverbrauch bis zu 1.500 kWh erhalten bis spätestens 31. August eine einmalige Zahlung von 25 Euro, bei einem Verbrauch zwischen 1.500 und 2.900 kWh werden 50 Euro ausbezahlt und jene mit einem Verbrauch von über 2.900 kWh erhalten 100 Euro. Kunden, deren Kontoverbindung der Energie AG nicht bekannt ist, werden schriftlich ersucht, diese für die Rückzahlung bekannt zu geben.

Sowohl für die Preissenkung als auch für die Einigung mit der AK gilt, dass dies für Stromkunden mit Standardprodukten und einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh gilt.

„Pragmatische Lösung“

„Dieser Vergleich und die Preissenkung der Energie AG bringen bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten. Dazu sinkt der Preis deutlich“, zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl zufrieden. „Dass somit Massen-Kündigungen von Stromverträgen durch den Energieanbieter vermieden werden konnten, zeigt, dass es nicht nur um den Konflikt an sich geht, sondern um eine Lösung.“

„In schwierigen Zeiten haben sich die Menschen Rechtssicherheit verdient. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie nicht von heute auf morgen plötzlich ohne Stromvertrag dastehen“, verweist dazu Schitter auf eine Novelle im Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das juristisches Chaos gebracht habe. „Es ist uns im Sinne unserer Kunden gelungen, rasch zu einem pragmatischen und guten Ergebnis zu kommen.“

Die neu eingeführte Regelung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) besagt unter anderem, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen. Weiters müssen die Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden.

Gesetzliche Verbesserung nötig

Die Bestimmung sei zu schwammig, findet die Arbeiterkammer. „Mit dem aktuellen Gesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen“, so Stangl. Er und Schitter appellieren an den Gesetzgeber, die Novelle zu reparieren. Es brauche ein „verlässliches Gesetz, auf das sich alle, auch die Energieanbieter, verlassen können“, so Schitter. Die AK regt an, dass künftig die Regulierungsbehörde E-Control anhand festgelegter Kriterien im Vorhinein Preisänderung genehmigen solle.

Wirtschaftskammer: Gute Nachricht für Kleinunternehmer

Die Strompreissenkungen und Einmalzahlungen seien eine gute Nachricht auch für 30.000 Unternehmer, besonders für die Ein-Personen-Unternehmen, Klein- und Kleinstbetriebe, so WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. „Wenn es jetzt noch gelingt, dass diese Begünstigungen auch jenen zu Teil werden, die als Businesskunden bis 100.00 kWh mehrjährige Lieferverträge zu deutlich höheren Preisen abgeschlossen haben, dann ist aus Sicht der oö. Wirtschaftsvertretung das Ergebnis zu insgesamt 100 Prozent stimmig. Kostenwahrheit und rasche Weitergabe der sinkenden Strompreise an den internationalen Handelsplätzen sind dabei wichtige Faktoren, um unsere Unternehmen wirksam zu entlasten und wettbewerbsfähig zu halten.“

Landwirtschaftskammer: „Weiterer Entlastungsschritt im Sinne der Bauern“

„Wir freuen uns, dass die Energieanbieter auf unsere Forderungen eingehen und pragmatische und wirksame Lösungen ermöglichen. Mit der Reduktion der Strompreistarife ist ein weiterer notwendiger Entlastungsschritt im Sinne der Bauern umgesetzt“, so auch Landwirtschaftskammer OÖ-Präsident Franz Waldenberger. Er betont, dass die bereits ausverhandelten Entlastungspakete für die Landwirtschaft dabei nach wie vor aufrecht bleiben.

SPÖ: „Landesversorger von selbst auf leistbare Preise achten“

„Ich freue ich mich über die guten Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der AK Oberösterreich und der Energie-AG. Jedenfalls scheint es nun möglich, ohne langwierigen Rechtsstreit, die Kunden finanziell zu entlasten“, begrüßt SPÖ OÖ-Vorsitzender Landesrat Michael Lindner die erreichte Verbesserung. „Wir sehen die Energie-AG aber weiterhin wegen ihrer Preise unter Druck. Es ist bedauerlich, dass ein Landesversorger wie die Energie-AG nicht von selbst auf leistbare Preise für die Bevölkerung achtet, sondern faktisch dazu gezwungen werden muss. Dabei sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Versorger im öffentlichen Landeseigentum zuerst seiner Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nachkommt und nicht nur darauf aus ist, möglichst hohe Gewinne zu erzielen“, kritisiert Lindner zudem.

NEOS:

NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer sieht einen „schweren Fehler“, der mit der Preiserhöhung im Jänner gemacht worden sei. „Dass sich so etwas wiederholt, kann nur verhindert werden, indem dringend mehr Ehrlichkeit und Transparenz seitens des Landes und der Energie AG geschaffen wird. Es stellt sich aber auch die Frage, wofür Landesrat Markus Achleitner für das Land als Aufsichtsratsvorsitzender in die Energie AG sitzt, wenn dann solchen Schieflagen zustande kommen. Fazit ist, dass es mehr Transparenz um die Preisgestaltung der Energie AG braucht und das Land endlich beantworten muss: Wie kommen die Preise der Energie AG zustande und wie wird dafür gesorgt, dass die ausgezahlten Dividenden auch in den Netzausbau und damit zu den Oberösterreichern zurückkommen?“


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