Einigung zu neuem OÖ. Jagdgesetz erzielt

Karin Seyringer Tips Redaktion Karin Seyringer, 26.09.2023 15:43 Uhr

OÖ/LINZ. Nach langen Diskussionen und intensiven Verhandlungen ist das neue Oö. Jagdgesetz auf Schiene, eine Einigung zwischen Grundeigentümer-Vertretung, Jägerschaft und der Abteilung Land und Forstwirtschaft des Landes OÖ wurde erzielt. Nun geht das Gesetz in Begutachtung und soll, läuft alles nach Plan, in der ersten Landtagssitzung 2024 beschlossen werden.

Das Oö. Jagdgesetz datiert auf 1964 zurück, eine Überarbeitung und Deregulierung sei längst überfällig gewesen, so Agrar- und Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), die die Eckpunkte am Dienstag gemeinsam mit Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner und Landwirtschaftskammer OÖ-Präsident Franz Waldenberger präsentierte.

Herausforderungen durch Klimawandel

Das neue Gesetz werde „den großen Herausforderungen durch den Klimawandel bei Wild und Wald gerecht und wird von beiden Seiten gelebt werden können“, so Langer-Weninger. Alle Paragrafen seien in insgesamt 20 Verhandlungsrunden durchgegangen worden, die Mängel behoben und an die heutige Zeit angepasst worden.

Gerade die Herausforderungen durch Borkenkäfer und Sturmschäden in den letzten Jahren haben zahlreiche Aufforstungen nötig gemacht. Alleine in den letzten beiden Jahren sind knapp neun Millionen Euro in den klimafitten Wald investiert worden, 2,5 Millionen Jungbäume 2021 und 2022 gesetzt worden. „Damit die jungen Bäumchen nun aufkommen, braucht es ein anderes Wildtiermanagement als noch vor zehn oder 15 Jahren. Die heutigen Aufforstungsflächen sind wesentlich sensibler als der ‚alte‘ Baumbestand der 2000er Jahre“, so Langer-Weninger.

Aber nicht nur Wildregulierung, auch Fair Play in der Gesellschaft brauche es, denn der Schaden durch niedergetrampelte Jungbäume wiege genauso schwer wie durch Wildverbiss.

Die wesentlichen Neuerungen

Das neue Jagdgesetz jedenfalls sei nun die solide Basis für das Wald-Wild-Management. Die wesentlichen Säulen sind die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Jägerschaft, Deregulierung sowie hartes Vorgehen gegen Wildtierkriminalität.

Durch Deregulierungsschritte wird der Verwaltungsaufwand für die Bezirksverwaltungsbehörden verringert, so gibt es künftig etwa einen Mustervertrag für Jagdpachtverträge.

Neu ist auch ein Verbot der Jagdausübung für unter 18-Jährige ohne Begleitung einer legitimierten Person, auch bei der Jagdgastkarten-Ausstellung muss nun eine Legitimation vorgelegt werden.

Klare Regeln gibt es bei Verstößen: Die Mindeststrafe bei Schonzeit-Verletzung liegt bei 2.000 Euro und kann bis zu 20.000 Euro betragen, eine Mindestentzugsdauer der Jagdkarte auf fünf Jahre wurde festgelegt.

Abschussplanverordnung neu geregelt 

Die Abschussplanverordnung wird neu geregelt, um bei Verbissschäden schneller reagieren zu können. Vorgesehen ist auch, dass Wild, das in eine geschützte Kulturfläche eingedrungen ist und dort Schäden verursacht hat, unabhängig von der Schonzeit erlegt werden kann, um weitere Schäden zu verhindern. Zudem soll die Behörde fehlende Abschüsse bei Unterschreitung der Abschussplanzahlen im Schutzwald veranlassen können.

Zur Stärkung der Grundeigentümer wird die Verpflichtung zur Verpachtung wegfallen, künftig soll alternativ auch eine Jagdverwaltung bestellt werden können. Grundeigentümer können zudem künftig außerhalb einer Notzeit die Errichtung einer Fütterung verweigern.

Hinzu kommt unter anderem ein Überflugverbot mit Drohnen bei Hinweis auf die Ruhezone, der Wegfall der Befristung hinsichtlich des Einsatzes von Nachtzielhilfen für die Schwarzwildbejagung und die Einrichtung von Schiedsstellen bei Jagd- und Wildschäden.

Jagdgesetz „maßgebliche Rechtsmaterie“

Das Jagdgesetz sei für die 20.500 Jäger in Oberösterreich die maßgeblichste Rechtsmaterie zur Jagdausübung, so Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner. Der Hauptansatz des OÖ Landesjagdverbandes sei es gewesen, dass die Wildtiere Lebensraumberechtigung und Anspruch auf den Lebensraum Wald hätten. „Das wird sich in der Abschussplan-Verordnung niederschlagen. Wir werden dem Wildreduktionsbedarf nachkommen, aber für klimafitte Wälder müssen mehr Faktoren wie Tourismus und Raumnutzung berücksichtigt werden“, so Sieghartsleitner, der auch die Bedeutung von Ruhezonen und der Schonzeit für das Wild unterstreicht.

Wichtig ist für ihn, dass mit dem neuen Gesetz auch ausreichend Spielräume für regionale Unterschiede geschaffen werden, „aber mit klaren Regeln und Normen. Die Zielsetzung ist aus meiner Sicht erreicht, miteinander im Dialog zu bleiben und noch mehr miteinander zu reden“ brauche es aber auch.  

Als Grundeigentümer-Vertretung sieht auch die OÖ Landwirtschaftskammer mit Präsident Franz Waldenberger die Aufgabe, das Jagdgesetz ins Heute zu holen, erfüllt, auch wenn dies fordernd gewesen sei. Die drei Ziele für die Landwirtschaftskammer: Die Rechte der Grundeigentümer stärken, Abschusshemmnisse beseitigen und die Verwaltung vereinfachen.

Plan: vor Start ins Jagdjahr in Kraft

Das Gesetz geht nun in Begutachtung, ein Beschluss ist in der ersten Landtagssitzung 2024 vorgesehen, damit soll das Gesetz vor Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April gelten.

Grüne erfreut über Einigung

Der Grüne Naturschutzsprecher Rudi Hemetsberger zeigt sich erfreut über die Einigung, hat aber auch Kritikpunkte: „Positiv ist auf den ersten Blick zu vermerken, dass explizite Strafen für die Wildtierkriminalität vorgesehen sind. Ebenso, dass mit der genauen Festlegung von Notzeiten bei der Fütterung eine langjährige Grüne Forderung umgesetzt wird. Leider wird an der begrenzten Fütterungspflicht festgehalten. Das sehen wir ebenso als Versäumnis, wie den Umstand, dass kein definitiver Ausstieg aus der Bleimunition festgelegt wurde. Über beides wird noch zu reden sein.“

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